Düsseldorfer Landgericht gibt Autohaus Recht Schummel-Software: Fahrer verliert Prozess
Autohaus muss das Fahrzeug nicht zurücknehmen. Der Wagen hätte technisch nachgebessert werden können.
Düsseldorf. Auch ein Wagen mit Schummel-Software kann nicht einfach zurückgegeben werden. So entschied am Dienstag das Landgericht. Geklagt hatte ein 41-Jähriger Düsseldorfer, der seinen Audi A4 Avant nicht mehr haben wollte. Er hätte dem Verkäufer die Chance geben müssen, das Fahrzeug nachzubessern.
Der Kläger hatte den Diesel vor vier Jahren bei einem Düsseldorfer Autohaus für rund 48.000 Euro gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass auch in dieses Fahrzeug Software eingebaut wurde, um den Schadstoffausstoß zu manipulieren, wollte der 41-Jährige nachträglich von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Das geht aber nicht. Zum eine konnte dem Autohaus kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Der Mangel sei nicht arglistig verschwiegen worden. Der Kaufvertrag wurde 2012 abgeschlossen. Erst im September 2015 wurde bekannt, dass es eine „Schummel-Software“ in den Diesel-Fahrzeugen gibt.
Ausdrücklich verwiesen die Richter darauf, dass erst gar nicht überprüft wurde, ob der Audi tatsächlich einen Mangel hat oder nicht. Die Klage wurde aus grundsätzlichen Überlegungen abgewiesen. Denn das Autohaus hatte angeboten, den Audi technisch nachzubessern. Das hatte der 41-Jährige aber abgelehnt. Er befürchtet, dass sein Auto bald unverkäuflich sein könnte, wenn Städte ein Diesel-Fahrverbot beschließen sollten.
Doch dem Argument folgte das Gericht nicht. Eine Nachbesserung der Motor-Software müsse zugelassen werden, auch wenn das einige Zeit dauern sollte. Gegen das Urteil kann der Audi-Besitzer Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.