Serien-Einbrecher soll dauerhaft in die Psychiatrie
Er hatte bei einem Einbruch den Hausbesitzer mit Reizgas angegriffen. Der 58-Jährige wird immer wieder straffällig,
Sechs Einbrüche wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor. Doch für Karl-Heinz H. geht es im Prozess vor dem Landgericht nicht nur um eine Strafe. Dem 58-Jährigen droht die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie, weil er seit vielen Jahren immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Dies könnte für ihn bedeuten, dass er niemals wieder auf freien Fuß kommt.
In einem Fall soll der Angeklagte auch gewalttätig geworden sein. Im August vergangenen Jahres war er gegen fünf Uhr morgens in ein Einfamilienhaus am Suitbertus Stiftsplatz in Kaiserswerth eingebrochen. Plötzlich stand der Hausbesitzer vor ihm. Zunächst soll Karl-Heinz H. versucht haben, eine Tür zuzusperren. Dann attackierte er den 53-Jährigen angeblich mit Reizgas. Das Geschehen räumte der Serieneinbrecher im Prinzip auch ein. „Aber mein Mandant ist vorher von dem Hausbesitzer mit einer Krücke geschlagen worden. Er wollte flüchten und hatte Angst,“ so sein Rechtsanwalt.
Unterwegs war der Angeklagte praktisch im gesamten Stadtgebiet. An der Gerresheimer Straße brach er einen Kiosk auf. Dabei erbeutete er 80 Euro und Zigaretten im Wert von 2000 Euro. Bei einem Einbruch an der Rückerstraße nahm der Mann 1000 Euro mit. Allerdings gelang es ihm nicht, den Wandtresor zu öffnen. Im Juni vergangenen Jahres stieg er in ein Restaurant an der Oberrather Straße ein und ließ dort 230 Euro mitgehen.
Manchmal richtete der 58-Jährige auch nur Schaden an. Wie im Juni vergangenen Jahres, als er in das Gemeindehaus der Matthäi-Gemeinde an de Schumannstraße einstieg. Hier brach er mehrere Türen auf, auch die zu einer angrenzenden Physiotherapie-Praxis. Er fand allerdings keine Beute. Gleich zu Beginn legte der Angeklagte ein Geständnis ab.
Bereits seit langem ist Karl-Heinz H. psychisch auffällig, verbrachte auch bereits zehn Jahre in einer Therapie. In der Haft soll er aggressiv gewesen sein und das Wachpersonal beschimpft haben. Der Prozess wird fortgesetzt.