Skurriler Prozess um Zollhund Babs
Beamter bekommt Schaden in seiner Wohnung nicht ersetzt.
Düsseldorf. Normalerweise sind Martin H. (53) und Babs ein tolles Team. Der Zollhauptsekretär und die Deutsch-Drahthaar-Hündin jagen auf dem Düsseldorfer Flughafen gemeinsam Drogenschmuggler. Doch nach einem Urlaub des Beamten kam es zu einem unschönen Zwischenfall. Martin H. nahm Babs ausnahmsweise mit in seine Eigentumswohnung, wo sich der Vierbeiner gründlich daneben benahm und einen Schaden von 3300 Euro angerichtet haben soll. Den wollte der Beamte vom Staat ersetzt haben und klagte darum gestern vor dem Verwaltungsgericht.
Normalerweise lebt die Schnüffel-Künstlerin in einem Zwinger am Wohnort des Zöllners. Als Martin H. eine zehntägige Reise antrat, ließ er die Hündin aber im Dienst-Zwinger am Flughafen zurück. Als er wiederkam, sei Babs völlig gestört gewesen: „Sie war apathisch und unruhig.“
Darum habe er sie übers Wochenende zur Beobachtung mit in die Wohnung genommen. Doch nachts schlich sich die achtjährige Hundedame aus dem Zimmer und hinterließ auf dem Parkett und einem Teppich zwei große Urin-Flecken. Insgesamt 16 Quadratmeter des Parketts hätten erneuert werden müssen, 300 Euro Schaden seien an dem Teppich entstanden.
Der Zoll hatte sich geweigert, dafür aufzukommen. Darum zog der Beamte vor Gericht. Abgelehnt wurde die Zahlung, weil der Mann gegen die „Zollhunde-Bestimmung“ vestoßen habe, nach der Diensthunde nur im Zwinger gehalten werden dürfen. Um sich die Ausnahme genehmigen zu lassen, hätte Martin H. sich zuvor die Erlaubnis seines Chefs geben lassen müssen. Den habe der 53-Jährige aber nicht erreichen können.
Bei einem Hund, der an einen Zwinger gewöhnt ist, müsse man damit rechnen, dass er sein „Geschäft“ in der Wohnung verrichtet. Obwohl der Hauptsekretär versicherte, dass sein Chef ihm die Genehmigung sicher gegeben hätte, nutzte ihm das nichts. Die Verwaltungsrichter wiesen die Schadensersatzklage ab. Dem guten Verhältnis des Beamten zu Babs tut das aber keinen Abbruch - die beiden sind wieder zusammen im Dienst.