Spezialkräfte durchsuchen "Drogenwohnungen" in Düsseldorf

Den Beamten waren bei einer Fahrzeugkontrolle am Mittwoch mehrere Männer ins Netz gegangen, die diverse Drogen und Waffen im Auto versteckt hatten.

Bei einer Fahrzeugkontrolle ist der Polizei am Mittwoch ein 33-Jähriger ins Netz gegangen, der per Haftbefehl gesucht wurde.

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Düsseldorf (ots). Spezialkräfte der Polizei haben am Mittwoch zwei "Drogenwohnungen" in Stadtmitte und Friedrichstadt durchsucht. Die Polizei hatte die Wohnungen genauer unter die Lupe genommen, nachdem ihr bei einer Fahrzeugkontrolle vier Männer ins Netz gegangen waren, von denen einer per Haftbefehl gesucht wurde. Im Auto der Verdächtigen hatten die Beamten über 70 Gramm Heroin und diverse weitere Drogen gefunden. Darüber hinaus konnten die Beamten mehrere Waffen sicherstellen.

Einer zivilen Streife war der Daimler mit den vier Männern um 17.30 Uhr auf der Toulouser Allee aufgefallen. Die Polizisten kontrollierten die Verdächtigen mit zwei Streifenwagenbesatzungen. Bei einem 33-Jährigen fanden sie ein Päckchen mit über 70 Gramm Heroin. Der junge Mann räumte umgehend ein, dass sich im Kofferraum noch weitere Betäubungsmittel befinden würden. Die Durchsuchung führte dann zur Sicherstellung einer geringen Menge Marihuana, mehrerer Amphetamin-Tabletten sowie waffenrechtlicher Gegenstände ("Pfefferpistole", Teleskop-Schlagstock, Einhandmesser).

Noch unklar ist die Herkunft mehrerer fremder Ausweisdokumente, die ebenfalls aufgefunden wurden. Die Insassen wurden zunächst festgenommen. Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnten ihnen zwei Adressen in Stadtmitte und Friedrichstadt zugeordnet werden. Mit Unterstützung von Spezialkräften durchsuchten Beamte noch in der Nacht die beiden Objekte und fanden hier weitere Ausweisdokumente, die aus Straftaten stammen dürften.

Nach ihren Vernehmungen wurden drei der teilweise polizeibekannten Männer (Alter 33, 39 und 45 Jahre) wieder auf freien Fuß gesetzt. Der 33-Jährige, der das Heroin mit sich führte, wurde dem Haftrichter vorgeführt, da er noch einen Haftbefehl wegen einer anderen Drogenstraftat (über 480 Tage Freiheitsstrafe) offen hatte. Die Ermittlungen dauern an.