Justiz Spielerberater kämpft vor Gericht um seinen Führerschein

Düsseldorf · Ex-Fußballprofi war zu schnell unterwegs. Amtstrichtern vervierfachte die Geldstrafe und verzichtete auf das Fahrverbot.

Symbolbild

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Als U19-Spieler gehörte er noch zum erweiterten Kader der Nationalmannschaft. Der große Durchbruch im Profi-Geschäft gelang dem Torwart aber nicht. Inzwischen hat der 31-Jährige die Fußballschuhe an den Nagel gehängt und versucht sich als selbstständiger Spielerberater. Doch der jungen Firma, die sich im Aufbau befindet, drohte ein ernster Rückschlag. Denn der Sportsmann hatte zu kräftig aufs Gaspedal getreten und sollte seinen Führerschein abgeben. Mit einem blauen Auge kam der Angeklagte am Montag in der Verhandlung vor dem Amtsgericht davon.

Am 20. November vergangenen Jahres war der 31-Jährige auf der A44 in Richtung Velbert geblitzt worden. 27 Kilometer zu schnell war der Spielerberater unterwegs. Das kostet normalerweise nur eine Buße von 80 Euro. Doch der Angeklagte war nicht zum ersten Mal zu schnell gefahren. Darum wurde im Strafbefehl auch ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.

Das wäre für den 31-Jährigen eine Katastrophe gewesen. „Ich besuche pro Woche etwa vier Fußballspiele und fahre im Monat bis zu 8000 Kilometer“, erklärte der Spielerberater, der inzwischen zwölf Kicker unter Vertrag hat: „Das kann man auch nicht telefonisch machen. Da muss man vor Ort sein und mit den Spielern reden.“

Von den Ersparnissen ist
fast nichts mehr übrig

Hinzu kommt, dass der Sportskamerad auch finanziell nicht auf Rosen gebettet ist. „Er gehört zu den Spielern, die zu spät begriffen haben, dass es ein Leben danach gibt“, so sein Rechtsanwalt. Auch reich geworden sei sein Mandant nicht, obwohl er auch bei Traditionsvereinen gespielt hat. Allerdings nicht in  den höchsten Klassen. So sind von den Ersparnissen inzwischen nur noch rund 1000 Euro übrig geblieben.

Die Karriere als Spielerberater wollte die Amtsrichterin dann doch nicht gefährden. Sie verzichtete auf das Fahrverbot. Allerdings wurde gleichzeitig die Höhe der Geldbuße auf 320 Euro vervierfacht. „Ich fahre jetzt immer schon früher los“, versprach der Angeklagte nach dem Urteil.