Spielsüchtigen Sohn brutal verprügelt
Die angeklagte Mutter war wegen versuchtem Totschlag schon vorbestraft. Sie wollte vor sieben Jahren eine Frau aus Eifersucht erstechen.
Düsseldorf. Nicht zum ersten Mal saß eine 45-Jährige wegen eines Gewaltdeliktes auf der Anklagebank. Vor sieben Jahren war die Hotelbesitzerin wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Jetzt musste die Frau sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Sie hatte ihren Sohn mit einem Schuhanzieher aus Metall so brutal verprügelt, dass der sich dabei verbogen hat.
Die Gastronomin hatte sich im Oktober vergangenen Jahres so sehr über den Dreizehnjährigen geärgert, dass sie gegen 20.30 Uhr völlig ausrastete. Mit dem Schuhanzieher schlug sie dem Jungen dreimal brutal auf den Oberschenkel, dass der Schüler Prellungen davon trug. Der Streit hatte sich an der Spielsucht des Dreizehnjährigen entzündet. Der habe elf Stunden am Tag vor dem Computer gesessen: „Ohne zu essen. Die Noten in der Schule wurden schlechter.“
Zusammen mit dem Jugendamt habe man die Situation inzwischen im Griff: „Mein Sohn spielt jetzt Tennis und Klavier.“ Und er darf nur noch stundenweise am Wochenende „zocken“. Der Junge wollte auch nicht, dass seine Mutter bestraft wird.
Doch die Tat vor sieben Jahren kam erschwerend hinzu. Damals hatte die Gastronomin aus Eifersucht eine andere Frau mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Zunächst war das damals sogar als versuchter Mord angeklagt worden. Doch weil die Frau seitdem straffrei war, wurde sie zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und 2400 Euro Geldstrafe verurteilt. si