Hauseinsturz Staatsanwaltschaft: Verdacht der fahrlässigen Tötung
Düsseldorf · Nach der Bergung der beiden toten Bauarbeiten beginnt das Ermittlungserfahren. Auch mit einer langwierigen Beweissicherung auf der Baustelle.
Nach dem Hauseinsturz in einem Hinterhof der Luisenstraße, bei dem zwei Bauarbeiter (35 und 39 Jahre) unter den Trümmern gestorben sind, konnte die Feuerwehr am Mittwochabend und in der Nacht zu Donnerstag auch die beiden Leichname bergen. Dazu mussten die Einsatzkräfte massive Trümmerteile entfernen. Im Laufe des Vormittags waren noch rund 20 Feuerwehrleute mit Rückbauarbeiten beschäftigt. Die Feuerwehr übergab nach 72-stündigem Einsatz mit gut 500 Rettungskräften die Einsatzleitung an die Polizei. Die hob zwar die Sperrung der Jahnstraße zwischen Herzogstraße und Graf-Adolf-Straße wieder auf. Abgesperrt bleibt aber die Luisenstraße zwischen Talstraße/Königsallee und Jahnstraße.
Denn hier ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. „Wir haben ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Baugefährdung eingeleitet“, bestätigt Staatsanwältin Laura Hollmann gegenüber der WZ. Ermittelt werde die Einsturzursache und die Verantwortlichkeit der beteiligten Personen. Dazu habe man auch Unterlagen sichergestellt, die mit dem Genehmigungsverfahren zu tun haben.
Der Anbau im Hinterhof war am Montag gegen 13.30 Uhr während laufender Umbauarbeiten eingestürzt. Parallel zum Unglückszeitpunkt hatte die Stadt zwar die Baugenehmigung an den Bauherrn verschickt. Die Stadt hatte jedoch mitgeteilt, dass damit nicht die Freigabe der Bauarbeiten verbunden gewesen sei, da noch der Nachweis gefehlt habe, „dass die Statik des Gebäudes auch während und nach den Arbeiten gewährleistet“ sei.
Die Staatsanwaltschaft hat nun nach Ende des Rettungseinsatzes ein Abrissunternehmen beauftragt. Zur Beweissicherung werden mit Hilfe von Sachverständigen nach und nach die Trümmer abgetragen und untersucht. Das, so sagt Laura Hollmann, könnte mehrere Wochen dauern. Die drei evakuierten Nachbarhäuser können noch nicht wieder bezogen werden. Das Grundstück im Hinterhof dürfe von keinem Unberechtigten betreten werden.