Düsseldorf Streit um Bußgeld für Drohnenflug vor Gericht

Sascha Lansen ließ eine Drohne aufsteigen und zeigte das Video bei Facebook. Jetzt soll er 300 Euro zahlen, weil die Drohne höher als erlaubt geflogen sei.

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Düsseldorf. „Parrot bebop“ heißt die Drohne, die das Herz von Sascha Lansen höher schlagen lässt. Mit ihr machte er im April tolle Luftbilder, teilte das Video vom Drohnenflug mit seinen Freunden auf Facebook. „Schönstes Flugwetter“ kommentierte er die Aufnahmen euphorisch. Doch von dieser Begeisterung ist heute nichts mehr zu spüren: Sascha Lansen kassierte ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Der Vorwurf: Die Drohne sei in der Kontrollzone des Flughafens zu hoch geflogen und damit Gefahr gelaufen, den Flugverkehr zu stören. Der Hobby-Pilot wehrt sich gegen den Vorwurf und will das Bußgeld nicht zahlen. Gestern landete der Fall vor dem Amtsgericht.

Sascha Lansen behauptet, seine Drohne sei nicht höher als 30 Meter geflogen — und das sei Privatleuten ohne Sondergenehmigung schließlich erlaubt. Sein Video auf Facebook beweise es: „Man sieht doch, dass die Drohne gerade mal so hoch fliegt, wie die umliegenden Häuser hoch sind. Und da ist kein Haus höher als 15 Meter“, sagte er zu Prozessbeginn.

Allerdings hatte er auf seiner Facebook-Seite im April etwas ganz anderes behauptet. Dort kommentierte er das Drohnenflug-Video mit den Worten: „Die Stadt aus 154 Metern Höhe“. Das sah auch ein Mitglied der Facebook-Gruppe, ein Fluglotse aus Bremen, der umgehend die Behörden über den Verstoß im kontrollierten Luftraum um den Airport verständigte. So flatterte eines Tages der Bußgeldbescheid in Lansens Briefkasten. „Ich habe das alles gar nicht ernstgenommen. Erst als tatsächlich der Bußgeldbescheid kam, merkte ich, was los ist“, sagte er dem Richter.

Für Lansens Rechtsanwalt, Martin Lauppe-Assmann, ist der Fall eindeutig: „Mein Mandant hat das Video einfach nur aufreißerisch kommentiert. Das entspricht den klassischen Fake-News“, sagte er. Lansen habe geprahlt, ein weiterer Anhaltspunkt für seine mangelnde Ernsthaftigkeit sei Lansens Kommentar, dass seine Frau das Video von einem Besen aus gemacht habe. „Auch das hat er bei Facebook geschrieben. Auch das hat niemand ernst genommen“, so Lauppe-Assmann.

Der Richter wollte sich davon nicht überzeugen lassen. „In Ihrer ersten Einlassung haben Sie behauptet, sie wären gar nicht geflogen. Jetzt haben Sie Ihre Einlassung dahingehend angepasst, dass Sie nicht höher als 30 Meter geflogen sind“, sagte er. Zudem machten viele Kommentare im sozialen Netzwerk nach Meinung des Richters nur Sinn, wenn sich die Drohne tatsächlich in einer kritischen Zone befunden habe.

Auch ein erneutes Ansehen des Videos brachte keine Aufklärung. Deshalb wird der Prozess fortgesetzt. Dann wird ein Sachverständiger sich dazu äußern, wie hoch die Drohne tatsächlich geflogen ist.