Am Freitag sollte er sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.
Im Februar vergangenen Jahres betrat der Mann nachmittags das Geschäft zusammen mit einer Bekannten. Als die Kassiererin sich weigerte, die Münzen anzunehmen, wurde der 36-Jährige aggressiv und beschimpfte die Frau und drohte damit, der 20-Jährigen das Kopftuch herunterzureißen. Außerdem forderte er die Frau angeblich auf, „in ihr Land zurückzugehen“. Plötzlich rammte der Angeklagte der Angestellten die Tüte mit dem Bier in den Bauch und schlug ihr anschließend noch mit einer Flasche auf den Kopf. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung.
Danach schleuderte der 36-Jährige noch eine Packung Frischkäse gegen die Scheibe der Kasse, während seine Begleiterin die 20-Jährige mit Äpfeln bewarf. Die Frau konnte nicht ermittelt werden.
Der Angeklagte erschien am Freitag nicht zur Verhandlung. Weil der 36-Jährige erheblich vorbestraft ist, lehnte die Staatsanwaltschaft es ab, die Sache mit einem Strafbefehl aus der Welt zu schaffen. Darum erließ der Amtsrichter einen Haftbefehl gegen den Mann. si