Düsseldorf Teure Restaurants: Wer reserviert, muss zahlen

Immer mehr hochpreisige Lokale sichern sich gegen säumige Kunden ab: mit Verträgen, Kreditkartennummern oder Gebühren.

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Düsseldorf. Auf der Autofahrt von München nach Düsseldorf rief der vermeintliche Gast an und bestellte einen Tisch für 15 Personen für den nächsten Tag. Anna Bartmuß vom Sternerestaurant Victorian erinnert sich noch genau, wie wütend sie war, als die Gruppe dann jedoch nicht erschien: „Wer trotz Reservierung nicht kommt, wälzt erhebliche Kosten auf das Restaurant ab“, sagt sie. „Das ist eine teure Angelegenheit für uns durch zusätzliches Personal und viele Zutaten, die im Müll landen.“

Von „No Shows“ sprechen Gastronome, wenn Gäste Tische vorbestellen und dann nicht erscheinen. Die Branche klagt, dass leichtfertige Absagen und Schwindel-Reservierungen zu einem gravierenden Problem geworden sind.

Was geschieht, wenn man reserviert, dann aber nicht kommt? Ist ja nicht schlimm, denken viele und meist werden ja auch nur Name und Anzahl der Gäste verlangt. Doch Reservierungen im Restaurant sind nicht so unverbindlich wie manch einer glaubt und ohne Absage nicht zu erscheinen, ist kein Kavaliersdelikt.

Das Restaurant Victorian gehört mittlerweile zu der wachsenden Zahl von Betrieben, die sich gegen das ruinöse Gebahren wankelmütiger Gourmets wappnet: „Gruppen ab acht Personen können bei uns nur noch reservieren, wenn sie eine Kreditkartennummer angeben und eine Reservierungsbestätigung unterschrieben zurück senden“, berichtet Bartmuß.

Zu Messe-Zeiten, wenn jeder Platz heiß begehrt ist, muss sogar ein reservierter Tisch für zwei Personen schriftlich bestätigt werden. „Firmen-Kunden haben für diese Maßnahme Verständnis, Privatpersonen oft nicht“, beklagt Bartmuß. Erscheint der Gast nicht oder sagt kurzfristig ab, wird eine Storno-Gebühr von 40 Euro pro Person fällig.

Auch für Sterne-Koch Jean-Claude Bourgueil und sein Gourmetrestaurant Im Schiffchen sind die Spontan-Stornierer ein großes Ärgernis: „Wir verlieren viel Geld durch solche unhöflichen Menschen, schließlich werden wir täglich mit frischer Ware beliefert und ich kalkuliere entsprechend der Reservierungen“, sagt er. „Doch ich bin noch nicht so weit, dass ich mir die Kreditkartennummer geben lasse, schließlich verkaufen wir Spaß, Freude und Genuss“, fügt er hinzu und da passe eine solche Maßnahme nicht so richtig hin. Zu Messe-Zeiten jedoch lässt sich auch Bourgueil einen Reservierungsvertrag unterschreiben - für Gruppen ab sechs Personen.

Sternekoch Daniel Dal-Ben vom Restaurant Tafelspitz wird sehr wütend bei diesem Thema: „Ich stehe kurz davor, Reservierungen über Kreditkarten absichern zu lassen“, berichtet er. Drei Samstage hintereinander hat er nun „No Shows“ gehabt und das in seinem kleinen Lokal mit nur sieben Tischen. „Das ist zur Zeit ein ganz heißes Thema, nicht nur für mich. Wir müssen uns gegen solche Spielchen absichern, sie kosten einfach zu viel Geld.“

Viele Top-Restaurants wollen Storno-Kosten einführen, auch im Luxusrestaurant Brasserie 1806 im Breidenbacher Hof wird derzeit über verschärfte Regeln bei Schwindel-Reservierungen nachgedacht, wie eine Sprecherin des Hauses mitteilt.

Rechtlich betrachtet sind Reservierungsbedingungen ein kompliziertes Thema, berichtet der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thomas Meschede von der mzs-Kanzlei: „Hinsichtlich eines möglichen Schadensersatzanspruches durch den Gastronom muss der Einzelfall betrachtet werden“, sagt er. Reservierungen in hochpreisigen Lokalen seien jedoch grundsätzlich verbindlich: „Sternerestaurants etwa arbeiten prinzipiell nur mit Reservierungen und so muss der Gast hier damit rechnen, dass der Inhaber bei seiner Kalkulation auf die Verbindlichkeit der Reservierung vertraut.“ Giuseppe Saitta, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga in Düsseldorf, betont: „Bei Hotelzimmerreservierungen sind Kunden sensibilisiert, da wissen sie um die drohenden Stornogebühren.“ Doch in der Gastronomie sei man bislang von einer einheitlichen Regelung weit entfernt. „Es entsteht ein großer Schaden für die Betreiber der Lokale und daher sind Storno-Kosten richtig, aber rechtlich kaum durchsetzbar.“