Tod einer Radfahrerin war tragisches Unglück
Kraftfahrer wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Düsseldorf. Den 20. Oktober 2010 wird ein 37-jähriger Kraftfahrer niemals vergessen. Kurz nach 15 Uhr war er mit seinem Sattelzug von einer Firma an der Kappeler Straße losgefahren, nach 400 Metern wollte er rechts in die Nürnberger Straße abbiegen. Dabei kam es zur Katastrophe: Der Lkw erfasste eine 50-jährige Radfahrerin, die vier Meter mitgeschleift wurde und noch am Unfallort starb.
Wegen fahrlässiger Tötung hatte der Kraftfahrer einen Strafbefehl über neun Monate Haft auf Bewährung bekommen. Dagegen hatte der 37-Jährige Einspruch eingelegt. Er erklärte, dass es sich um eine sehr unübersichtliche Kreuzung handelte, bei der man mit dem Lkw beim Rechtsabbiegen einen Bogen über die linke Spur fahren muss: „Ich habe alle drei Spiegel benutzt. Die Frau habe ich nicht gesehen.“ Auf den Unfall sei er erst durch einen Zeugen aufmerksam geworden, der rief, dass jemand unter dem Fahrzeug liege.
Der Zeuge, ein 49-jähriger Industriemeister, betonte, dass der Sattelzug sehr langsam gefahren sei. Als er bemerkte, dass die Radfahrerin in die Nähe des Fahrzeugs kam, sei es schon zu spät gewesen. Aber weder er noch die weiteren Zeugen konnten mit Sicherheit sagen, aus welcher Richtung die 50-Jährige mit ihrem Rad gekommen war.
Aufschluss darüber sollte der Gutachter geben, der den Unfall rekonstruiert hatte. Aber auch der konnte den genauen Hergang nicht feststellen. Der Experte bestätigte allerdings die Aussage, dass es trotz der drei vorgeschriebenen Spiegel beim Abbiegen einen toten Winkel gebe, den der Kraftfahrer nicht einsehen konnte. So beantragte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 37-Jährigen, den er auch bekam.