Tonhalle: Konzertbetrieb wird als gemeinnützige GmbH organisiert

Der Rat der Stadt hat die Änderung zum 1. August beschlossen.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen, die Tonhalle künftig in der Rechtsform einer gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu betreiben. Damit sollen die Weichen dafür gestellt werden, dem Konzertbetrieb der Tonhalle eine größere Flexibilität ähnlich wie bei Oper und Schauspielhaus einzuräumen.

Durch die privatrechtliche Organisationsform soll eine größere budgetäre Transparenz und eine höhere Flexibilität in der Planung des Hauses erreicht werden — bisher wurde es als städtisches Amt Tonhalle geführt. Auch die regional relevanten Mitbewerber in Essen, Dortmund und Köln führten ihre Konzerthausbetriebe in der Rechtsform einer gGmbH, wie die Stadt mitteilt. Die Düsseldorfer Symphoniker bleiben weiterhin städtisches Orchester und werden nicht in die gGmbH übergehen. Neben der Stadt werden die Freunde und Förderer der Tonhalle Düsseldorf sich an der Tonhalle Düsseldorf gGmbH als Gesellschafter beteiligen. Die Stadt übernimmt 90 Prozent, der Verein zehn Prozent des Stammkapitals. Die Tonhalle Düsseldorf gGmbH wird voraussichtlich ihren Betrieb zum 1. August aufnehmen.