Uber: Fahrdienst umgeht Verbot der Stadt mit Dumpingpreisen
Das Unternehmen nutzt ein Lücke im Gesetz und gibt sich als eine Art Mitfahrzentrale aus.
Düsseldorf. Der amerikanische Fahrdienst Uber bietet Fahrten innerhalb von Düsseldorf jetzt zu Schleuderpreisen an. 35 Cent pro Kilometer rechnet der Online-Vermittlungsdienst pro Kilometer ab, bis vor kurzem lag der Preis noch bei rund einem Euro (die WZ berichtete). Wer sich von Uber-Fahrern vom Flughafen in die Altstadt kurschieren lässt, zahlt damit nicht einmal mehr drei Euro pro Fahrt.
Mit diesen Dumpingpreisen reagiert das Unternehmen auf eine Untersagungsverfügung der Stadt. In der heißt es, dass Uber in Düsseldorf nicht weiter tätig sein darf, wenn es sich nicht an das Personenbeförderungsgesetz hält. Das Gesetz regelt zum Beispiel, dass Fahrer, die Fahrgäste von A nach B bringen, dafür auch spezielle Papiere besitzen müssen. Mitfahrzentralen sind, weil sie mit den Entgelten gerade einmal die Betriebskosten der Fahrt decken, von dieser Regelung ausgenommen.
Um die Untersagungsverfügung der Stadt zu umgehen, firmiert Uber Pop nun selbst als eine Art Mitfahrzentrale und kassiert dementsprechend weniger beim Fahrgast ab. Dass dies alles rechtens ist, stellt aber selbst das Verkehrsministerium in NRW in Frage: „Da es den Fahrern bei Uber jedoch - soweit bekannt - nicht darum geht, jemanden mitzunehmen sondern Fahrten auf Wunsch und Veranlassung der Fahrgäste durchgeführt werden, kann man bezweifeln, dass das erhobene Gesamtentgelt die Betriebskosten nicht überschreitet“, heißt es aus dem Ministerium. Gemunkelt wird außerdem, dass die Fahrer von Uber einen Ausgleich vom Unternehmen für die geringen Entgelte enthalten, die nicht einmal die Versicherung des Wagens decken.
Das Ministerium sieht die Stadt in der Pflicht, dies in konkreten Einzelfällen zu prüfen. Intensivere Kontrollen der Fahrer hält auch Dennis Klusmeier, Chef der Taxi-Genossenschaft für eine gute Idee. Er fürchtet, dass der Fahrdienst-Vermittler „ordentliche Personenbeförderer“ mit seinen Dumpingpreisen vom Markt drängt.
Denn bei solchen Preisen können die Düsseldorfer Taxifahrer, die 5,50 Euro pro Fahrt plus 1,90 Euro pro Kilometer verlangen, einfach nicht mithalten. „China, Spanien oder England haben Uber Pop nicht umsonst verboten“, sagt Klusmeier. Wer Fahrgäste für Geld durch die Stadt kutschiere, sei außerdem sozial- und steuerpflichtig. „Da müssen alle Behörden aktiv werden.“
Ordnungs- und Rechtsdezernet Stephan Keller sieht gegen das Unternehmen keine Handhabe, wenn es sich nun an die Gesetze hält. Dann „kann ich dagegen nichts unternehmen“, sagt er. Anders sehe es aus, wenn Uber seinen Fahrern einen Ausgleich zahlt, was aber schwer nachzuweisen sei. „Das wäre illegal.“