Urteil: Sechs Jahre Haft für Achenbach

Es war einer der spektakulärsten Prozesse der deutschen Kunstszene: Nun ist Kunstberater Helge Achenbach zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der einstige Tausendsassa der Kunstszene hatte Betrug an reichen Kunden gestanden.

Kunstberater Helge Achenbach ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: Rolf Vennenbernd

Essen/Düsseldorf (dpa). Wegen Millionenbetrugs an reichen Kunden muss Deutschlands bekanntester Kunstberater Helge Achenbach für sechs Jahre ins Gefängnis. In einem der spektakulärsten Prozesse der deutschen Kunstszene sprach das Landgericht Essen den 62-Jährigen am Montag schuldig.

Achenbach habe vor allem das Vertrauen des 2012 gestorbenen Milliardärs und Aldi-Erben Berthold Albrecht ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Hidding. „Auch Superreiche sind kein Freiwild. Das Vermögen wohlhabender Menschen wird vom Strafgesetzbuch genauso geschützt wie das normal verdienender Menschen.“

Kunstberater Achenbach muss für sechs Jahre hinter Gitter
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Kunstberater Achenbach muss für sechs Jahre hinter Gitter

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Der Haftbefehl gegen den seit Juni 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Achenbach bleibt wegen Fluchtgefahr bestehen. Achenbachs Verteidiger sagten, dass sie eine Revision des Urteils prüfen werden. Allein den schwer kranken Albrecht, den Achenbach als „Freund“ bezeichnete, habe der Berater in 18 Fällen bei Kunst- und Oldtimerverkäufen betrogen, sagte Hidding.

Dadurch sei ein Gesamtschaden von 19,7 Millionen Euro entstanden. Achenbach hatte die Betrugsvorwürfe bei den Fahrzeugverkäufen stets zurückgewiesen. Er habe seinen Duzfreund Albrecht über die Preisaufschläge aufgeklärt. Doch dem schenkte die Kammer keinen Glauben. Bei den Kunstgeschäften hatte Achenbach gestanden, Rechnungen eigenhändig nach oben manipuliert zu haben. Achenbach hatte Albrecht hochkarätige Werke von Kokoschka, Kirchner, Picasso, Gerhard Richter und Tony Cragg vermittelt.

Auch den Betrug an dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer hatte der Kunstberater eingeräumt. Im Fall Boehringer sei ein Schaden von weiteren 1,2 Millionen Euro entstanden, sagte Hidding. Achenbach hatte Boehringer Kunst über die inzwischen aufgelöste Beratungsfirma Berenberg Art Advice verkauft. Nach Auffliegen des Betrugs hatte der Kunstberater den Unternehmer entschädigt.

Achenbachs mitangeklagter ehemaliger Geschäftspartner bei der Berenberg Art Advice, Stefan H., wurde zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil gegen Achenbach liegt ein Jahr unter dem von der Anklage geforderten Strafmaß. Die Verteidigung hatte auf eine deutlich niedrigere Strafe plädiert. Einen schriftlichen Vertrag zwischen Achenbach und Albrecht habe es nicht gegeben, hob Richter Hidding hervor. „Das entspricht auch gewissen Üblichkeiten im Kunstmarkt.“

Nach dem Tod Albrechts hatte dessen Witwe die Rechnungen überprüft und Unregelmäßigkeiten entdeckt. Eine Strafanzeige der Familie Albrecht hatte die Ermittlungen gegen Achenbach in Gang gebracht. Achenbach hatte vor Gericht mehrmals Reue gezeigt und sich entschuldigt. In seinem Schlusswort hatte er unter Tränen gesagt, dass er sich für seine Taten schäme.

Achenbachs Firmen- und Restaurantkette ist inzwischen insolvent. Mit seinem „enormen Geldbedarf“ habe der Berater auch seine hochdefizitären Monkey's-Restaurants quersubventioniert, sagte Hidding. Immer noch prüfe der Insolvenzverwalter das Firmengeflecht. „Deshalb bleibt in diesem Verfahren der Verbleib der Gelder bis zu einem gewissen Grad ungeklärt.“ Achenbachs umfangreiche Kunstsammlung wird demnächst versteigert.

Vom Landgericht Düsseldorf war Achenbach in einem Zivilprozess bereits zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz an die Albrecht-Erben verurteilt worden. Dieses Urteil hat er angefochten.