Urteil: Stalker muss 2700 Euro zahlen
Ex-Freund verlinkte Seiten einer Show-Geigerin mit Porno-Seiten. Drohung im Gericht.
Düsseldorf. Show-Geigerin Britta Z. (35, Name von der Redaktion geändert) ist ein internationaler Star, sie reist mit ihrer elektrischen Violine durch die Clubs der ganzen Welt, wird regelmäßig für große Fernseh-Shows wie „Wetten, dass....?“ engagiert.
Zwei Monate lang spielte der Sohn einer Reeder-Familie bei ihr die erste Geige. Doch als die Beziehung zerbrach, wollte der 33-Jährige das nicht wahrhaben. Seit vier Jahren belästigt er seine Ex-Freundin im Internet, schickt E-Mails und SMS-Nachrichten.
Wegen Stalkings musste sich der Sohn aus bestem Hause am Donnerstag vor Gericht verantworten. Die Musikerin hatte eine Gerichtsentscheidung über das Gewaltschutzgesetz erwirkt. Danach durfte der 33-Jährige keinen Kontakt mit ihr aufnehmen.
Trotzdem schickte er ihr weiter Mails und Nachrichten. Britta Z. erstattete Strafanzeige. Dem Richter erklärte der Reeder-Sohn, dass die Angelegenheit erledigt sei: „Wir haben uns ausgesprochen. Seit einem Jahr gab es keinen Kontakt mehr.“ Doch das war offenbar gelogen.
„Noch Silvester und Anfang des Jahres hat er mir Mails geschickt. Darin schreibt er, dass ihm das alles leid tue“, korrigierte die Geigerin die Aussage, „immer wenn er zu viel getrunken hat.“
„Er hat mir massiv geschadet“, erklärte die Künstlerin. So habe er im Internet ihre Musik-Videos mit Porno-Seiten verlinkt. Außerdem soll der Reeder-Sohn unter ihrem Namen ein falsches Facebook-Profil angelegt haben, auf dem er dann Freunde von Britta Z. beschimpfte. Dabei habe er auch immer wieder IP-Adressen aus dem Ausland benutzt, um zu verschleiern, von welchem Computer die Nachrichten kamen.
Amtsrichter Dirk Kruse hatte aber keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte dafür verantwortlich ist. Er verurteilte den Reeder-Sohn zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Dass die Musikerin nun ihre Ruhe hat, ist aber unwahrscheinlich. Ihr Ex-Freund bedrohte sie noch im Gerichtssaal mit den Worten: „Das wird teuer.“