Verbotene Aufnahme: Angeklagter fotografierte Staatsanwältin heimlich
Bild wurde zufällig von der Polizei entdeckt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der 17-Jährige möglicherweise rächen wollte.
Düsseldorf. Das Fotografieren im Gerichtssaal ist streng verboten, sobald die Verhandlung angefangen hat. Im Prozess gegen einen 17-Jährigen vor dem Jugendgericht hatte niemand mitbekommen, dass der Angeklagte offenbar sein Handy benutzte und heimlich ein Foto von der Staatsanwältin machte. Nun erwartet den Jugendlichen das nächste Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht.
Weil er angeblich Handys „abgezockt“ hatte, saß der 17-Jährige auf der Anklagebank und wurde auch verurteilt. Zunächst blieb er allerdings auf freiem Fuß. Zwei Wochen später geriet er erneut in eine Polizeikontrolle, bei der sein Mobiltelefon beschlagnahmt wurde. Überrascht waren die Beamten, als sie darauf Fotos der Staatsanwältin entdeckten.
Völlig unklar ist, warum der 17-Jährige die Juristin abgelichtet hat. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sich möglicherweise rächen wollte. Die Staatsanwältin soll jedenfalls sehr verärgert gewesen sein, als sie davon erfuhr.
Zurzeit allerdings droht keinerlei Gefahr, denn der 17-Jährige verbüßt gerade seine Haftstrafe. Außerdem läuft bereits ein weiteres Strafverfahren gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung. si