Klage vor Verwaltungsgericht erfolgreich Der Großmarkt an der Ulmenstraße darf nicht aufgelöst werden
Düsseldorf · Das von der Stadt Düsseldorf beschlossene Aus des Großmarktes an der Ulmenstraße ist vorerst vom Tisch. So hat das Verwaltungsgericht entschieden. Ein Händler hatte geklagt. Die Stadt will „den weiteren Rechtsweg beschreiten“.
Die von der Landeshauptstadt beschlossene Auflösung des Großmarktes ist nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit der Klage eines Großmarkthändlers stattgegeben. Die Stadt Düsseldorf plant mit der städtischen Tochtergesellschaft Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR) eigentlich die Ansiedlung von Unternehmen auf dem Gelände.
Seit 33 Jahren bietet Konrad Koester auf dem Großmarkt Obst und Gemüse an. Seine Waren verkauft er in den Hallen an gewerbliche Händler und größere Abnehmer. „Schon als 18-Jähriger war ich vor Ort“, sagt Koester. Dementsprechend verärgert war der Händler über den Ratsbeschluss vom 1. Juli 2021. In diesem wird die Auflösung des Großmarktes als öffentliche Einrichtung vorgesehen. Koester reichte Klage ein. Nun ist das Aus des Großmarktes, das zum 31. Dezember 2024 geplant war, mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorerst vom Tisch.
Das Gericht hat mit dem aktuellen Urteil zunächst seine 2018 im Rahmen der damaligen Umstrukturierung vorgenommene Bewertung bestätigt, dass es sich bei dem seit 1936 bestehenden Großmarkt nicht nur um eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt handele. Vielmehr sei der Großmarkt immer noch eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Demnach sei auch die Auflösung einer solchen öffentlichen Einrichtung „am verfassungsrechtlichen Maßstab der Aufrechterhaltung des gemeindlichen Aufgabenbestandes zu messen“. Dies bedeute aber nicht, dass der Großmarkt „bis in alle Ewigkeit“ fortgeführt werden müsse. Eine Abwägung mit anderen Belangen sei bei entsprechender Begründung möglich. Dem Bescheid zur Auflösung des Großmarktes fehle es aber an einer solchen Abwägung.
Mehr als fünf Jahre hatten Stadt und Händler anfangs versucht, die Zukunft des Großmarktes einvernehmlich zu planen. Doch aus Arbeitsgruppen zu Beginn wurde ein Rechtsstreit mit den Händlern, die sich gegen Kündigungen gewehrt hatten. Streit gab es zudem um die künftigen Konditionen. Manche Händler forderten erfolglos Entschädigungen für Einbauten an Ständen, die sie bei einem angestrebten Neubau nach Abriss hätten aufgeben müssen.
Die Stadt hatte mit dem Verkauf des Geländes an die städtische Immobilientochter IDR das Ziel verfolgt, den Markt zu privatisieren und konzentrierter auf dem Gelände zu verteilen, um weitere Flächen auf dem wertvollen Grundstück anders nutzbar zu machen. Im Mai 2021 erklärte die Stadt die Verhandlungen mit den Händlern über die Zukunft des Großmarktes als gescheitert.
Stadt wollte Ulmenstraße eigentlich neues Gesicht geben
Zuletzt hatte Oberbürgermeister Stephan Keller in seinem Vortrag bei der internationalen Immobilienmesse Expo Real Anfang Oktober in München über die Zukunftspläne für das Gelände gesprochen. Ziel von Stadt und IDR sei es, der Ulmenstraße ein neues Gesicht zu geben. Den bisherigen Plänen zufolge soll der Blumengroßmarkt innerhalb des Areals umziehen. Auf der dann frei werdenden Fläche ist ein neuer „Metro Cash and Carry“-Markt geplant. „Mit der Umstrukturierung kann die Ansiedlung von Unternehmen entlang der Ulmenstraße und vis-à-vis zum Nordfriedhof ermöglicht werden“, so Keller. Im hinteren Teil des Gebietes sollen zudem mittlere und größere Betriebe angesiedelt werden.
Auf Anfrage, was das Urteil des Verwaltungsgerichts konkret für das Vorhaben an der Ulmenstraße bedeutet, erklärte die Stadt am Donnerstag: „Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Landeshauptstadt, bevor sie in der Sache eine Stellungnahme abgibt, das schriftliche Urteil nebst Begründung abwarten wird.“ Mitgeteilt wurde zunächst nur, dass die Stadt aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit beabsichtigt, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.
Auch die IDR wollte zu der Angelegenheit zunächst keine Stellung nehmen. Nicht von der Entscheidung der Juristen betroffen ist der „Metro Cash and Carry“-Markt. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts betrifft unsere Planung nicht, da wir auf dem Areal des Blumengroßmarkts in der Ulmenstraße planen. Dieses ist nicht dem hier betroffenen Großmarktareal zugeordnet“, erklärte eine Sprecherin des Unternehmens. Sie sagte weiter: „Wir haben einen rechtskräftigen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, daher laufen unsere Planungen unabhängig weiter.“