Viele Branchen haben den Mindestlohn schon
Ausnahmen gibt es häufig in den Betrieben, die nicht tarifgebunden sind.
Düsseldorf. In welchen Branchen gilt der Mindestlohn? Gilt er auch für Mini-Jobber? Und wie soll die Bezahlung kontrolliert werden? Derartige Fragen hört Dieter Schormann, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), regelmäßig. Und natürlich räumt er ein, dass es noch großen Beratungsbedarf geben wird.
„Das ist wie bei vielen Gesetzen, das funktioniert sicher nicht von heute auf morgen.“ Klar sei jedoch, dass der Mindestlohn für alle Branchen gelte und auch die Mini-Jobber darunter fallen. Letztere müssten dann kürzer arbeiten, um auf die maximale Summe von 450 Euro zu kommen.
Und in zahlreichen Branchen sind bereits in den vergangenen Monaten Verhandlungen geführt worden. Mit dem Ergebnis, dass der vereinbarte Lohn dort jetzt über dem künftigen Mindestlohn liegt. Beispielsweise bei den Bäckern. Doch viele Betriebe seien tarifungebunden.
„Das ist eine erkleckliche Anzahl. Wir gehen davon aus, dass es ungefähr 30 Prozent sind.“ Auch bei den Gastronomen gebe es noch einige „Schwarze Schafe“. Ein Bereich übrigens laut NGG-Chef, der schwer zu kontrollieren sei. „Das ist besonders schwierig wegen der hohen Fluktuation in der Branche.“
Konkrete Zahlen hierzu liegen Schormann allerdings nicht vor. Wichtig sei es nun, die Menschen aufzuklären, betont er: „Wir starten Anfang des Jahres eine Informationskampagne. Am 12. Januar haben wir beispielsweise eine Pendler-Aktion vor dem Hauptbahnhof. Und wir werden eine Hotline einrichten. Dort können Betroffene anrufen, wenn sie den Mindestlohn nicht bekommen.“