Düsseldorf Viele Grabstätten sind verwahrlost
Auf dem Nordfriedhof sind bis zu zehn Prozent aller Gräber ungepflegt. Für die Verwahrlosung gibt es mehrere Gründe.
Düsseldorf. Wenn junge Bäume auf einem Grab Wurzeln schlagen, hohe Gräser und Disteln die Ruhestätte überwuchern, dann steht fest: Dieses Grab ist verwahrlost. Ungepflegte Grabstätten sind auf Düsseldorfs Friedhöfen keine Ausnahme: Rund 200 000 Gräber existieren auf den 13 Friedhöfen der Stadt. Auf den großen und anonymeren wie dem Nordfriedhof ist etwa jede zehnte Grabstelle verwahrlost, während auf den kleineren Friedhöfen nur etwa fünf Prozent betroffen sind. Die gelben Schilder mit der Aufschrift „Grabstätte ungepflegt. Bitte die nötige Pflege veranlassen“ sind folglich überall auf den Friedhöfen zu sehen. Der Wandel in der Bestattungskultur mag eine Erklärung für die ausbleibende Grabpflege sein, erklärt Jörg Deter, Abteilungsleiter beim Friedhofsamt. Doch die nachlassende Bindung zu Grabstätten sei nur einer von mehreren Gründen: „Oft können die Angehörigen gar nichts dafür, wenn das Unkraut wuchert. Hohes Alter, Krankheit oder Wegzug des Angehörigen und Unkenntnis der (gesetzlichen) Erben über ihre Pflichten spielen da auch eine Rolle.“
Die Mitarbeiter des Gartenamtes sind bemüht, das Problem in den Griff zu bekommen, allerdings gestaltet sich die Suche nach verantwortlichen Angehörigen oft schwierig, wie Deter weiter berichtet: „Wir versuchen herauszufinden, ob es noch Nutzer gibt. Wenn wir sie ermittelt haben, schreiben wir sie zunächst höflich an, danach folgen im Abstand von mehreren Wochen bis zu drei Mahnungen“, erklärt Deter das Prozedere. Bei der dritten Mahnung sei es dann fast schon zu spät, denn dann werde dem Nutzer mitgeteilt, dass er sein Nutzungsrecht verwirkt habe und die Grabstelle geräumt werde. „Wenn die Grabstelle dann geräumt werden muss, wird die oberste Schicht des Grabes samt Pflanzen und Grabstein abgehoben“, erklärt Deter weiter und versichert: „Die Überreste des Verstorbenen bleiben natürlich im Boden.“ Danach wird die Fläche mit Rasen eingesät.
Die Kosten für die Räumung variieren je nach Größe und Art des Grabes. Für ein einstelliges Grab (mit einem Toten) werden zwischen 31 und 132 Euro fällig, für jede weitere Stelle kommen 45 Euro hinzu. Die Entsorgung des Grabsteins samt Fundament kostet 47 Euro, die Raseneinsaat zwischen 10 und 31 Euro. Bis zum Ende der Ablaufzeit des Nutzungsrechts (mindestens 20 Jahre) werden dann jährlich 51 Euro für die Rasenpflege berechnet. Diese Kosten müssen die Angehörigen übernehmen — wenn sie ermittelt werden können, im anderen Fall zahlt die Stadt.