Volles Risiko gegangen
Als das Landgericht im Januar dieses Jahres den Weg freimachte, damit das schwerbehinderte Unfallopfer endlich eine Entschädigung bekommen sollte, machte sich Erleichterung im Saal breit. Dass die Rheinbahn den juristischen Weg weitergehen würde, ahnte da noch niemand — und das könnte durchaus eine Fahrt ins Ungewisse werden.
03.08.2012
, 17:56 Uhr
Denn das nun eingeleitete Strafverfahren gegen den Straßenbahnfahrer bringt möglicherweise auch eine Wende in dem Zivilprozess, wenn der 47-Jährige verurteilt werden sollte.
Bisher hat die Rheinbahn jede gütliche Einigung mit den Eltern des Mädchens abgelehnt und das Verfahren dadurch in die Länge gezogen. Ein Risiko, das sich jetzt rächen könnte.