Denn das nun eingeleitete Strafverfahren gegen den Straßenbahnfahrer bringt möglicherweise auch eine Wende in dem Zivilprozess, wenn der 47-Jährige verurteilt werden sollte.
Bisher hat die Rheinbahn jede gütliche Einigung mit den Eltern des Mädchens abgelehnt und das Verfahren dadurch in die Länge gezogen. Ein Risiko, das sich jetzt rächen könnte.