Vorerst kein Diesel-Verbot
Verwaltungsgericht weist die Klage gegen die Stadt ab. Deutsche Umwelthilfe will in die Berufung gehen.
Fast euphorisch war Jürgen Resch, der Geschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe, gestern vor dem Prozess im Verwaltungsgericht. Am Ende gab es einen herben Dämpfer. Der Umweltverband scheiterte mit seiner Klage gegen die Stadt Düsseldorf auf allen Ebenen. Trotzdem kündigte Resch an, in Berufung gehen zu wollen. Andreas Hartnigk, verkehrspolitischer Sprecher der CDU, begrüßte die Entscheidung: „Das Gericht hat Augenmaß bewiesen. Trotzdem ist allen klar, dass wir gegen die Luftbelastung etwas tun müssen.“
Für 600 Düsseldorfer, die einen Volkswagen mit der „Schummel-Software“ besitzen, ging es gestern darum, ob ihre Fahrzeuge stillgelegt werden. Denn genau das fordert die Deutsche Umwelthilfe. Interessierte Autobesitzer, die den Prozess beobachteten, wurden allerdings auf die Folter gespannt. Denn fast zwei Stunden ging es nur darum, ob eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für das Verfahren relevant ist und ob die Deutsche Umwelthilfe überhaupt berechtigt ist, die Klage zu führen. Am Ende scheiterte der Verein auf ganzer Linie.
Der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann stellte gleich zu Beginn der Verhandlung fest, dass es eine Trennlinie zwischen diesem Verfahren und dem Prozess um den Luftreinhalteplan gibt, der vor zwei Jahren geführt wurde und Ende Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht weitergeht: „Das ist ein völlig anderer Zusammenhang.“
Der Jurist der Stadt hatte argumentiert, dass man für die Stilllegung von Fahrzeugen nicht zuständig sei. Das ist vielmehr Aufgabe des Kraftfahrbundesamtes. Darum sei die Stadt der falsche Adressat für eine Klage.
Dem folgte auch die Kammer und machte in dem Urteil deutlich, dass die Umwelthilfe gar nicht berechtigt zu der Klage ist. Das Recht stehe grundsätzlich nur Bürgern zu, wenn sie persönlich betroffen sind. Ausnahmen gibt es, wenn es um technische Einrichtungen geht, von denen Gefahren für die Umwelt drohen. Doch eine Klage gegen die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen sei unzulässig. Das könne auch mit EU-Recht nicht begründet werden.
Doch die Klage wäre auch in der Sache gescheitert. „Nach Durchführung des Software-Updates liefen die Motoren dauerhaft in dem Modus, der auf dem Rollenprüfstand die Grenzwerte einhalte. Die Abschalt-Einrichtung sei deaktiviert. Nach dem EU-Kfz-Zulassungsrecht komme es nur darauf an, die Grenzwerte auf dem Rollenprüfstand einzuhalten“, heißt es in dem Urteil.
„Der Entscheidung kann man nur folgen“, so der Kommentar von Andreas Hartnigk. Trotzdem sei es höchste Zeit, sich mit dem Thema Feinstaub zu beschäftigen: „Aber man darf sich nicht nur auf den Kfz-Verkehr konzentrieren. Wer kümmert sich zum Beispiel um die Rhein-Schifffahrt? Da darf jeder verheizen, was er gerade möchte. Das kann so nicht richtig sein.“