Düsseldorf-Hassels Wegen Mieterhöhungen: 170 Haushalte müssen umziehen

Von Mieterhöhungen in Hassels sind rund 1500 Personen betroffen. Knapp 170 Haushalte brauchen eine neue Bleibe.

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Düsseldorf. Mag sein, dass die Häuser in Hassels-Nord nun nach der Modernisierung schöner aussehen. Für viele der Mieter ziehen die Maßnahmen der neuen Hausverwaltung und die damit verbundenen Mieterhöhungen gravierende Folgen nach sich: Gerichtsprozesse, Verhandlungen mit dem Jobcenter, Ungewissheit, Umzug.

Vor etwa einem Jahr war die Modernisierung und Sanierung der ersten Häuser abgeschlossen. Doch auf die erste Freude folgte der Schock: Die Miete für die Wohnungen an der Potsdamer und Fürstenberger Straße wurden im Zuge der Sanierung erhöht — mitunter um drei bis vier Euro pro Quadratmeter. Teilweise bedeutete das für die Gesamtmiete eine Erhöhung um mehr als 250 Euro. Für die Bewohner, von denen viele Leistungen vom Amt beziehen, ein echtes Problem. Doch was passiert nun mit ihnen?

„Etwa 500 Bedarfsgemeinschaften sind davon betroffen, das sind ungefähr 1500 Menschen“, sagt Christian Wiglow, Geschäftsführer des Jobcenters. 420 dieser Bedarfsgemeinschaften werden momentan vom Jobcenter in dieser Sache betreut. In etwa fünf Prozent der Fälle — also etwa 20 Haushalte — habe es bereits einen Umzug gegeben. Für etwa 40 Prozent der betroffenen Haushalte (rund 170) steht das noch aus. „Kostensenkungsverfahren“ ist der sperrige Begriff. Er bedeutet: Bis zu einer festgelegten Frist bezahlt das Jobcenter die höhere Miete, bis dann müssen die Mieter eine neue Wohnung finden. Eine, deren Miete der vorgegebenen, vom Jobcenter als angemessen bewerteten Miete, wieder entspricht.

„Das ist für viele eine große Herausforderung“, sagt Barbara Dully, Leiterin des Ernst-Lange-Hauses der Diakonie. Dort finanziert das Jobcenter derzeit eine zusätzliche Stelle, durch die die betroffenen Mieter Unterstützung beim gesamten Verfahren bekommen sollen. Aktuell gibt es diese Stelle noch bis Ende Juni, sie soll aber voraussichtlich noch um ein Jahr verlängert werden. Die Unterstützung passiert hier auf unterschiedliche Weise. Wer betroffen ist, hat verschiedene Möglichkeiten. Im gemeinsamen Gespräch wird ausgelotet, welche für jeden einzelnen Fall die richtige sein könnte.

Ist es etwa möglich, sich mit dem Jobcenter zu einigen? In einem Drittel der Fälle war das der Fall, die erhöhte Miete wurde anerkannt. „Das hängt immer von der speziellen, persönlichen Konstellation ab“, sagt Wiglow.

Greift vielleicht die Härtefall-Regelung, stellt die Erhöhung also eine unzumutbare wirtschaftliche Härte dar und muss zurückgenommen werden? Auch das war in sechs Prozent der Fälle so, also für etwa 25 Haushalte. Auch sie können in ihrer Wohnung bleiben.

Denen, die um das Kostensenkungsverfahren nicht herum kommen, steht Barbara Dully vom Ernst-Lange-Haus auch bei der Wohnungssuche zur Seite. „Wenn bis Fristende keine neue Wohnung gefunden ist, setzen wir niemanden auf die Straße“, sagt Wiglow. Die Frist könne verlängert werden, irgendwann zahle das Jobcenter dann nur noch die „angemessene“ Miete, die Differenz müsse der Mieter dann selbst tragen. Wurde hingegen eine günstigere Wohnung gefunden, bezahlt das Jobcenter Umzugskosten, Kaution oder falls nötig den Genossenschaftsbeitrag einer Wohngenossenschaft.

Christian Wiglow, Geschäftsführer des Jobcenters

Dass es, nachdem ein paar der Mieter schon umgezogen sind, mehr Leerstand in dem Wohnviertel gibt, macht sich noch nicht bemerkbar, sagt Dully. Sie höre hin und wieder, dass neue Familien eingezogen sind. Bei wie vielen Wohnungen das der Fall sei, könne sie nicht sagen. Doch die Zugezogenen seien meist keine Leistungsempfänger mehr. Ob sich durch die Umbaumaßnahmen und die erhöhte Miete nun die Bewohnerstruktur des Viertels verändern wird, zeichne sich noch nicht ab. „Das dauert wahrscheinlich noch Jahre“, sagt Dully.

Doch nicht alle Betroffenen haben sich entschieden, einen dieser Weg zu gehen. Aktuell stehen noch mehrere Klagen aus. Rechtsanwältin Katja Hamkens vertritt mit 25 Klägern nur einen Teil derer, die gegen die Erhöhung vor Gericht gegangen sind. Hier ist aber in den meisten Fällen noch kein Ergebnis in Aussicht. „In manchen Fällen hat es Anfang April Ortsbegehungen mit einem Gutachter gegeben“, sagt Hamkens. In den Fällen, die sie selbst betreut, wurden zuletzt Gutachten angeordnet.

Und die betroffenen Mieter bangen jetzt auch zusätzlich. Viele, die noch keine Klage eingereicht hatten, die Erhöhung aber nicht akzeptiert und zunächst nicht bezahlt haben, haben jetzt Post vom Anwalt der Hausverwaltung bekommen: Zahlungsklagen wegen Mietrückstandes.