Weihnachtsgeschäft: „Nach dem Fest ist vor dem Umtausch“
Die Düsseldorfer nutzten den Samstag, um unliebsame Geschenke zurückzugeben oder Gutscheine und Geldgeschenke einzulösen.
Düsseldorf. Wer kennt es nicht: Die Sportschuhe in der falschen Größe, der Kriminalroman, der bereits im Regal steht, oder der kratzige Wollpullover — Jahr für Jahr finden sich neben den ersehnten Wunschgeschenken auch immer wieder unliebsame Präsente unter dem Weihnachtsbaum. Die Möglichkeit, diese in den Geschäften zurückzugeben oder umzutauschen nutzen viele gleich am Samstag unmittelbar nach den Feiertagen.
„Für viele gilt das Motto ,Nach dem Fest ist vor dem Umtausch‘. Häufig erhalten Beschenkte bei unsicheren Geschenken gleich den Kaufbeleg mit dazu“, sagt Einzelhandelskaufmann Schorsch Wasniewsky. Das erleichtere die Reklamation der Produkte, denn besonders für einen Umtausch ohne Kassenzettel müsse man auf die Kulanz der Händler hoffen.
Diese sei in der Nachweihnachtszeit allerdings tendenziell hoch, erklärt Burcu Kavaki, Aushilfe im Fossil-Shop an der Flinger Straße: „Selbst Uhren, die Mitte November gekauft wurden, können hier ohne Probleme noch bis Mitte Januar zurückgegeben werden.“
Ein Angebot, von dem auch Julia Winter Gebrauch machte, die das Weihnachtsgeschenk ihrer Mutter, eine klassische, schmale Armbanduhr gegen ein größeres und moderneres Modell umtauschte. „Manchmal gehen Geschmäcker eben auseinander, da ist es gut, dass man die Möglichkeit hat, dem Beschenkten doch noch eine Freude zu machen“, sagt Mutter Rita Winter. Das nächste Mal gebe es voraussichtlich einen Gutschein, damit könne man nichts falsch machen.
Über einen Gutschein hätte sich Klaus Stosiek weniger gefreut, doch dass zwei Mal das gleiche Buch unter dem Weihnachtsbaum lag, war ebenso unerfreulich: „Meine Frau und ich haben uns gegenseitig das gleiche Geschenk gemacht, nun muss ich ein neues lesenswertes Buch finden.“
In der Mayerschen Buchhandlung an der Ecker Kö/Blumenstraße ist das kein Problem: „Umtausch und Reklamationen sind hier an der Tagesordnung. Sollte der Beschenkte keinen passenden Ersatz finden, besteht die Möglichkeit, den Wert auf einer Gutscheinkarte oder in bar auszuhändigen“, erklärt Filialleiterin Konstanze Hüls. Einzige Voraussetzung hierfür sei ein Kassenzettel.
Damit auch Lars (20) keine Probleme beim Umtausch bekommen sollte, fiel ihm bereits beim Auspacken seines Weihnachtsgeschenks der Kaufbeleg entgegen — sein Bruder wählte versehentlich ein Computerspiel, welches er bereits hatte. „Ich finde das nicht schlimm, er hat sich ja trotzdem Gedanken gemacht. Und so kann ich mir hier ohne Probleme ein anderes Spiel aussuchen“, erzählt er, während er im Geschäft „Game Stop“ ein neues Spiel aussucht.
Besonders an den Kassen der Spielzeugabteilungen der Geschäfte warteten Eltern mit ihren Kindern auf das Eintauschen der „falschen“ Geschenke: „Meine Oma hat mir statt der Ritterburg eine Wikingerfestung gekauft, die kann ich überhaupt nicht gebrauchen“, sagt der achtjährige Lucas. Gemeinsam mit seiner Mutter tauschte er das Spielzeug bei Karstadt um.
Der riesengroße Umtausch-Ansturm blieb allerdings aus, viele Händler zählten das Einlösen von Gutscheinen und Geldgeschenken zum Hauptgeschäft des Tages.
Auch die Verkehrslage blieb am Samstag einigermaßen übersichtlich: Die Polizei meldete gestern, es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben.