Rheinblick weg Wo Plakate stören
Die Stadt gibt den Parteien im Wahlkampf klare Regeln vor, wo und wie lange sie Plakate zur Wahl am 14. Mai aufstellen dürfen.
Düsseldorf. Die Königsallee ist tabu. Auch rund um das Rathaus, an der Schadowstraße und entlang der Rheinuferpromenade können die Parteien zur Landtagswahl keine Wahlplakate aufstellen. Die Plakate dürfen auch nicht die Sicht auf Verkehrszeichen einschränken. Wohl aber die Sicht auf den Rhein.
Genau das beklagt Marion Enke. Die FDP hat am Benrather Schlossufer ein Großflächenplakat auf der Rheinseite aufgestellt. Enke ärgert sich gegenüber der WZ: „Ich finde es unerträglich, den Rheinblick an dieser Stelle durch ein Großflächenplakat zu beeinträchtigen.“
Nun hat Marion Enke durchaus Verständnis für die generelle Plakatierung im öffentlichen Raum. Schließlich war sie von 1994 bis 2004 Fraktionssprecherin der Grünen im Stadtrat. Ihrer Meinung nach „gehören Plakate in Wahlkampfzeiten dazu.“ Und so präzisiert die frühere Kommunalpolitikern ihre Kritik am Plakat am Rhein: „Es liegt nicht daran, dass es sich um die FDP und Herrn Lindner handelt, an derart exponierten Stellen gehört meines Erachtens keine Werbung, für wen und welcher Art auch immer.“ Enke befürchtet zudem, dass künftig auch beispielsweise große Autokonzerne am Rhein ihre Werbung aufstellen dürfen.
Da jedoch beruhigt Michael Zimmermann, Leiter des Ordnungsamtes, dass eine solche kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum nicht stattfinden werde. Allerdings müssen die Anlieger und Ausflügler am Benrather Schlossufer mit der Wahlwerbung am Rhein leben: „Sie hat in der parlamentarischen Demokratie einen hohen Wert, dann ist auch mal ein freier Blick auf den Rhein zurückzustellen.“
Allerdings verweist Zimmermann auf weitere Restriktionen bei der Plakataufstellung. So dürfen die Plakate nicht an öffentlichen Dienstgebäuden platziert werden. Auch das Stadtbild soll nicht nur an der Kö und am Rathaus geschützt werden. So können die Parteien auf dem Mittelstreifen der Heinrich-Heine-Allee jeweils nur ein Großplakat aufstellen. Das sind die so genannten „Wesselmänner“, Stellwände, mit einer Größe von 3,70 mal 2,90 Metern. Auf diesem Mittelstreifen dürfen daneben auch keine kleineren Werbeträger aufgebaut werden.
Festgelegt wird auch der exakte Zeitraum, wann die Plakate zur Landtagswahl am 14. Mai in der Stadt hängen oder stehen dürfen. „Beim letzten Mal gab es eine Plakatierungszeit von vier Wochen. Doch da wäre der Beginn genau auf das Osterwochenende gefallen“, sagt Michael Zimmermann. So habe man sich mit den Parteien zum aktuellen Wahlkampf auf den Zeitraum von sechs Wochen und zwei Tagen verständigt. Der Auftakt war am 31. März, 18 Uhr. Einem Freitag und dann nach dem Berufsverkehr.
Für Zimmermann ist die Plakatierung bislang „vergleichsweise zurückhalten..“ Doch da werden einige Parteien und einzelne Kandidaten nach den Schulferien noch nachlegen.
Dies kündigte auch CDU-Kandidatin Angela Erwin an. Sie meint zwar, dass die sozialen Medien eine immer größere Rolle im Wahlkampf spielen, doch bezogen auf die Plakate erklärt sie: „Da kommt noch was.“ Insgesamt macht die CDU in Düsseldorf mit rund 4000 Plakaten auf sich aufmerksam. Die selbe Zahl nennt die SPD, die zudem auch auf 150 Großflächen klebt.
Die Grünen werben an 1379 Standorten mit Doppelplakaten. „Das sind doppelt so viele wie bei der vergangenen Kommunalwahl“, erklärt Paula Elsholz, Sprecherin der Grünen. Allerdings sind die Grünen mit den Plakaten nicht in allen zehn Bezirken präsent.
Zurück zum Großplakat am Rhein: An 650 Standorten werben die Freien Demokraten mit Doppelplakaten. 86 großflächige Plakate wurden aufgestellt. Angesprochen auf das Plakat am Benrather Schlossufer erklärt FDP-Wahlkampfleiter Dr. Marek Jenöffy: „Das Plakat wurde bereits um 30 bis 40 Meter versetzt.“
Wer sich über ein Plakat ärgert, kann aber folgenden Termin vormerken: Am 21. Mai um Mitternacht müssen die Parteien alle Werbeträger auf Plätzen und entlang der Straßen abgehängt haben. Da diese Arbeit von vielen Ehrenamtlern geleistet wird, bekommen die Parteien die einwöchige Frist nach dem Wahltag.