Zoff um Deichsanierung: Stadt will keinen Rechtsstreit mit Grundstückseigentümer
Damit ist die Versetzung des Deiches kaum noch möglich. Jetzt erwägt der BUND zu klagen.
Die Stadt will nicht gegen den Grundstückseigentümer der Flächen im Himmelgeister Rheinbogen klagen und auch nicht versuchen, ihn enteignen zu lassen. Das geht jetzt aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Umweltausschuss hervor.
Im Rheinbogen muss der Deich saniert werden, es gibt aber Streit darüber, in welcher Variante das geschehen soll. Ursprünglich war geplant, den Deich weiter entfernt vom Rhein neu zu bauen (Rückverlegung), um so Retentionsraum in Form einer kleinen Aue zu schaffen. Dazu müssten aber rund 60 Hektar Fläche von einem privaten Eigentümer angekauft werden. Der verlangt dafür Baulandpreise, obwohl es sich nur um landwirtschaftliche Flächen handelt. Die Preise liegen damit fast 700 Prozent über den Normalpreisen. Die Stadt hat sich aber in einem Vertrag aus dem Jahr 1975 verpflichtet, diese hohen Kosten zu zahlen. Verhandlungen mit dem Eigentümer über einen Flächentausch sind gescheitert.
Ein städtisches Gutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass der Vertrag nicht rechtssicher ist. Die Grünen wollten nun wissen, warum die Stadt nicht gegen den Vertrag vorgeht, um die Flächen für eine Rückverlegung doch noch zu einem angemessenen Preis zu bekommen. Schriftlich antwortete darauf der Technische Leiter des Stadtentwässerungsbetriebes, Ingo Noppen: Selbst wenn ein Rechtsstreit Erfolg hätte, würde sich die Sanierung des Deiches dadurch „um mindestens zehn Jahre verzögern“. Zudem könne sich ein Enteignungsverfahren anschließen, wenn der Eigentümer dann immer noch nicht zu Verhandlungen bereit sei. Da die Deiche aber dringend saniert werden müssten, sei die Zeit dafür nicht da. Tatsächlich wird aber bereits seit mehreren Jahrzehnten an dem Projekt geplant. Michael Süßer, Vorsitzender des BUND, lässt das Zeit-Argument deswegen nicht gelten. Er hält die Planungen für rechtswidrig, weil sie seiner Meinung nach die EU-Wasserrahmenrichtlinie verletzen. Die schreibt vor, dass alle Baumaßnahmen an Flüssen den Zustand derselben verbessern müssen - nach Angaben der Stadt ist das hier aber nicht der Fall. Deswegen will der BUND eventuell gegen das Projekt klagen.