Zum zweiten Mal Abi: Ungewöhnliche Wette bleibt straffrei

Düsseldorf (dpa). Der Düsseldorfer Augenarzt Dr. Eckhard Roth muss für das erneute Ablegen des Abiturs keine strafrechtlichen Folgen fürchten. "Es ist keine Straftat erkennbar und somit gibt es auch keinen Anlass für Ermittlungen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag der dpa.

Der Arzt hatte nach 37 Jahren das Abitur noch einmal durchlaufen und die Prüfungen bestanden.

Anlass sei eine Kneipenwette mit Freunden gewesen. Das Abitur dürfe nur einmal abgelegt werden, hatte die Bezirksregierung argumentiert. Der Arzt hatte sich deswegen mit einem falschen Lebenslauf als Schiffskoch beworben und so seine Zulassung zu den Prüfungen erschummelt. Die Bezirksregierung forderte nach Bekanntwerden der Hintergründe das Abiturzeugnis zurück.