Gericht Zwergspitz lief ohne Leine – Einspruch gegen Geldstrafe

Düsseldorf · Schwerbehinderte 69-Jährige will sich nicht damit abfinden, 103 Euro zu zahlen. Jetzt geht es vor Gericht.

Zwergspitz Nanti (6) ist hier mit seinem „Frauchen“ Elisabeth Gather-Hamers zu sehen.

Foto: Elisabeth Gather-Hamers

Prozess um den sechs Jahre alten Zwergspitz Nanti. Und was hat der kleine Hund angestellt? Sein „Verbrechen“: Der Rüde lief ohne Leine herum. Und deshalb soll Frauchen jetzt 103 Euro zahlen. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Nanti, mit richtigem Namen Nantai von Bruchend, lebt seit seinem dritten Lebensmonat bei Elisabeth Gather-Hamers (69). Die beiden sind ein eingespieltes Team und hängen sehr aneinander.

Als der kleine Spitz an einer schweren Nieren- und Blasenerkrankung litt, entschied sich Frauchen, ihm noch eine Chance zu geben. Nanti wurde operiert und bekam einen künstlichen Darmausgang.  Er frisst ein spezielles Diätfutter und wird alle vier Wochen mit Ultraschall vom Tierarzt untersucht.  Nichts ist Elisabeth Gather-Hamers zu teuer für ihren kleinen Liebling.

Dabei ist die Rentnerin selbst gesundheitlich schwer angeschlagen. Sie kann durch ihre offenen Beine kaum laufen.

Elisabeth Gather-Hamers: „Nach dem Tod meines Mannes ging es mir nicht gut. Ich konnte kaum noch aufstehen.“ Drei Monate musste sie Nanti in  fremde Obhut geben, weil sie ihrem Liebling nicht gerecht werden konnte.

Heute ist sie 100 Prozent schwerbehindert und läuft mehr schlecht als recht am Rollator. Am Tattag machte sie mit Nanti ihre kleine Runde vor ihrer Haustüre. In der Grünanlage an den Bilker Arkaden. Nanti lief ohne Leine. „Ich dachte, die Grünfläche dort ist ein  Privatgelände, das zu den Häusern gehört.“

Um sich ein Päuschen zu gönnen, setzte sich die 69-Jährige auf eine Mauer. Ihr Zwergspitz hockte neben ihr. „Da kam auch schon der Wagen vom Ordnungsamt.“ Es stiegen zwei Frauen aus. Elisabeth Gather-Hamers: „Nanti lief den beiden freudig entgegen.“

Doch die Damen vom Amt widerstanden dem Charme des winzigen Wollknäuels und nahmen stattdessen die Personalien von Frauchen auf. Das Knöllchen sollte sie 103  Euro kosten.

Sie sieht allerdings nicht ein, warum sie zahlen soll. Schließlich hält sie den Park für ein Privatgelände, das nur für die Mieter der Anlage zu Verfügung steht.

Ob der Richter ihre Ansicht teilt, wird am 1. März entschieden. Für das „Schwerverbrechen“ ihres Hundes hat sich die Rentnerin auch schon einen Anwalt genommen. BK