Festnahme auf Fitnessmesse „FIBO“ Doping-Verdacht: Box-Weltmeister Felix Sturm muss in Haft bleiben
Köln · Der frühere Boxweltmeister Felix Sturm bleibt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung weiter in Haft. Außerdem muss er sich wegen eines Doping-Verdachts vor Gericht verantworten.
Der ehemalige Profibox-Weltmeister Felix Sturm bleibt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vorerst in Haft. Ein Haftprüfungstermin am Mittwoch im Amtsgericht Köln erbrachte das Ergebnis, dass Sturm weiter in der Justizvollzugsanstalt Ossendorf bleiben muss. Zudem ist gegen den 40-Jährigen wegen des Verdachts auf Doping und Körperverletzung das Hauptverfahren vor dem Landgericht Köln eröffnet worden.
Nach Angaben von Sturms Anwalt Gottfried Reims habe der Ermittlungsrichter bei dem Haftprüfungstermin zwar einen Haftverschonungsbeschluss mit Auflagen erlassen, wie Reims der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Auflagen hätten der Staatsanwaltschaft aber nicht gereicht. Sie habe Beschwerde eingereicht. Sturm war am Freitag in Köln festgenommen worden, nachdem die Staatsanwaltschaft, Abteilung Wirtschaftsstrafsachen, den Haftbefehl erwirkt hatte.
Dem anderen juristischen Vorgang um Sturm liegt der Verdacht zugrunde, der Boxer sei bei einem WM-Kampf der World Boxing Association (WBA) am 20. Februar 2016 mit Stanozolol gedopt gewesen. Mit Beschluss vom 4. April habe der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln die Anklage gegen Sturm zugelassen, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.
Nach dem damals gewonnenen Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow war Sturms Dopingprobe positiv ausgefallen. Der 40 Jahre alte gebürtige Leverkusener hatte dagegen geklagt, weil seiner Auffassung nach nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Dopingprobe zweifelsfrei von ihm stammte. Es bestand der Verdacht, dass sie auf dem Weg ins Labor vertauscht oder verunreinigt worden war, hieß es.
Im Januar dieses Jahres hatte die 8. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts das Hauptverfahren gegen den Boxer aufgegeben, weil kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt.
Anders als das Landgericht, das mit Beschluss vom 10. Januar die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, sieht der Strafsenat einen sogenannten „hinreichenden Tatverdacht“ als gegeben an. Neben dem Verdacht des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Doping im Sport (AntiDopG) bestehe gegen Sturm auch der hinreichende Tatverdacht der vorsätzlichen Körperverletzung des Gegners.