Begleitpersonen Empörung bei Kinderärzten: Eltern brauchen keinen Corona-Test
Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, brauchen keinen Corona-Testnachweis.
Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, brauchen keinen Corona-Testnachweis. Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) am Donnerstag nach erheblicher Unruhe unter den Kinderärzten klargestellt. Begleitpersonen von Patienten müssten sich vor dem Zutritt zu einer Praxis oder bei einem Arzt-Besuch nicht auf das Coronavirus testen lassen, sagte eine Sprecherin des MAGS.
Nach dem in der vergangenen Woche beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetz dürfen „Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher“ Arztpraxen nur betreten, wenn sie getestet sind und das nachweisen. „Vereinzelt wurde daraus bereits eine allgemeine Testpflicht für Begleitpersonen von Patienten und Patientinnen zum Beispiel in Kinderarztpraxen abgeleitet“, hieß es nun beim MAGS in Düsseldorf. Aber: Begleitpersonen wie Eltern, Erziehungsberechtigte oder auch Betreuer sind behandelten Personen - also Patienten - gleichzusetzen, erläuterte die Sprecherin. Und Patienten müssen nicht getestet sein, um Zutritt zu den Praxen zu erhalten - das galt auch zuvor schon allgemein als unstrittig.
Das MAGS reagierte mit der Klarstellung auf Empörung und Verwirrung bei den Kinderärzten, die von einer Testpflicht für begleitende Eltern ausgegangen waren und dies als völlig unpraktikabel kritisiert hatten. Zuvor hatte die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ über die Erläuterungen aus dem MAGS berichtet.