Unfallursachen Experten wollen Ablenkung durch das Handy am Steuer erfassen

Düsseldorf · Hat der Fahrer vor einem Autounfall aufs Handy geschaut? Bisher scheitert die Umsetzung bei der formalen Aufnahme von Unfall-Ursachen noch. Das soll sich nun ändern.

Handynutzung beim Autofahren soll als Ursache bei Unfällen erfasst werden.

Foto: ja/Bischof, Andreas (abi)

Ablenkung durch das Handy soll künftig als eigenständige Unfallursache in den Unfallberichten der Polizei auftauchen. Darauf drängt die Arbeitsgemeinschaft verkehrspolizeiliche Angelegenheiten (AGVPA), ein Untergremium der Innenministerien. Bisher sieht das Verzeichnis für Unfallursachen Ablenkung nicht vor.

Die Zahl der Unfälle aufgrund von Handynutzung steigt an, die Polizei bezeichnet die Dunkelziffer als hoch. „Ablenkung sollte daher mit der Konkretisierung Handy in den Bundeskatalog aufgenommen werden, damit wir das Dunkelfeld erhellen können“, sagt Stefanie Spaniol, Präventionsbeauftragte des Fachstabs Verkehr des Berliner Polizeipräsidiums. Da es bei der Unfallaufnahme bisher kein eigenes Feld dafür gebe, müsse es händisch in das Freitextfeld eingetragen werden. „Dort wird das Handy allerdings nicht statistisch erfasst, weil es keine Schlüsselnummer hat.“

Das Bundesverkehrslagebild basiert jedoch auf Statistiken. An diese Statistiken wiederum sind laut Spaniol präventive Maßnahmen geknüpft. „Für die Lagebildentstehung ist es deshalb so wichtig, den Unfallursachenkatalog zu erweitern“, so die Präventionsbeauftragte.

NRW-Innenministerium signalisiert Unterstützung

Das NRW-Innenministerium begrüßt den Vorstoß des Verkehrsgremiums. „Ablenkung ist ein wichtiges Thema, da es schwer nachzuweisen ist“, so ein Sprecher des Ministeriums. Bisher stelle die Polizei das Handy sicher, sobald es ein Indiz für die Nutzung gebe, so zum Beispiel, wenn noch ein Chat offen sei. Bei der polizeilichen Kontrolle gehöre die Handynutzung deshalb laut Innenministerium zu den „priorisierten Dingen“. Laut NRW-Polizei nutzen 85 Prozent der 18- bis 29-Jährigen ihr Smartphone während der Fahrt, eine Whatsapp schreibt jeder sechste Autofahrer am Steuer.

Dabei verbietet die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 23a ausdrücklich die Nutzung von Handys und mobilen Endgeräten im Straßenverkehr. Sobald der Motor läuft, dürfen die Geräte nicht mehr in die Hand genommen werden. Telefonieren ist nur über die Freisprechanlage erlaubt, Whatsapp und andere Funktionen sind gänzlich verboten. Selbst das Wegdrücken eines Anrufs stellt laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit dar. Für Autofahrer werden dafür 100 Euro fällig und sie kassieren einen Punkt in Flensburg, Fahrradfahrer müssen für die Handynutzung während der Fahrt 55 Euro zahlen.

Im vergangenen Jahr registrierte das Kraftfahrtbundesamt 443 588 Ordnungswidrigkeiten, bei denen das Handy am Steuer bedient wurde. Davon wurden 166 875 in NRW festgestellt.

Der deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) findet den Vorstoß des Verkehrsgremiums zwar richtig, weist aber darauf hin, dass es eine zwingende Konkretisierung brauche. „Ablenkung kann sehr vieles sein. Auch Emotionen und aufwühlende Gespräche lenken vom Straßenverkehr ab“, sagte eine Sprecherin. Insgesamt stelle Ablenkung eine der häufigsten Unfallursachen dar.