Laumann sieht Klärungsbedarf Freiwillige Isolation: Wie passt das mit Job und Schulpflicht zusammen?
Düsseldorf · NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann will vor der Umsetzung der neuen Quarantäne-Regeln noch offene Fragen klären.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht bei den neuen Quarantäne- und Isolationsregeln noch einigen Klärungsbedarf. „Leider sind noch viele Fragen zur Umsetzung des vorgeschlagenen neuen Verfahrens ungeklärt. Es ist zum Beispiel nicht klar, wie sich eine rein freiwillige Entscheidung zur Kontaktreduzierung insbesondere zu Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder zur Schulpflicht verhält“, erklärte er am Dienstag in Düsseldorf. Es gehe um Rechtssicherheit für Betroffene. Auch die „Rheinische Post“ berichtete über die Äußerungen des NRW-Gesundheitsministers.
Er habe sich dafür eingesetzt, dass die neuen Regeln erst Anfang Mai umgesetzt werden, erklärte Laumann. So sei für die Klärung offener Fragen Zeit und die Infektionslage sei hoffentlich eine andere. „Aber auch jetzt schon plädiere ich an alle Betroffenen: Nehmen Sie die dringende Empfehlung zur freiwilligen Vermeidung von Kontakten ernst und schützen Sie Ihre Bekannten, Freunde und Familienmitglieder davor, sich auch anzustecken“, unterstrich der CDU-Politiker.
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte in der vergangenen Woche hingegen eine schnelle Umsetzung von den Gesundheitsministern im Bund und in den Ländern gefordert. „Die Reduzierung muss jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das würde massiv zur Entspannung in vielen gesellschaftlichen Bereichen führen“, erklärte der FDP-Politiker und unterstrich: „Wir müssen uns jetzt aus der Angst-Spirale lösen, sonst lähmen wir dauerhaft unser Land.“
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag darauf verständigt, dass Infizierte und Kontaktpersonen ab dem 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne müssen. Infizierten soll künftig noch „dringend empfohlen“ werden, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden. Für Kontaktpersonen von Infizierten soll Entsprechendes gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts fällt weg. Strengere Vorgaben blieben für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege.