Entscheidung der Gesundheitsminister Plötzlich keine Isolation mehr nötig? So verteidigt Lauterbach die Lockerungen

Berlin · Die Gesundheitsämter in Deutschland sollen sich auf andere Aufgaben konzentrieren. Infizierte müssen deshalb nicht mehr verpflichtend in Isolation.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will, dass sich die Gesundheitsämter auf andere Aufgaben konzentrieren.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das weitgehende Ende amtlich angeordneter Isolationspflichten für Corona-Infizierte gegen Kritik verteidigt. „Das hat nichts mit der Frage zu tun, öffnen wir mehr oder weniger“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin. Es gehe um „eine technische Verbesserung, die den Gesundheitsämtern mehr Möglichkeiten geben wird, die Pandemie zu bewältigen“. Bei den derzeit hohen Fallzahlen kämen Anordnungen sehr oft unvollständig oder zu spät, wenn die Quarantäne schon abgelaufen sei.

Ziel sei, die Arbeit der Ämter auf die Bereiche zu konzentrieren, auf die es jetzt ankomme, erläuterte Lauterbach. So sollten die Kräfte gebündelt werden, um zumindest die besonders wichtige Isolation von infizierten Beschäftigten im Gesundheitswesen sicherzustellen. Dies schütze besonders verletzliche Gruppen.

Dazu komme, dass wegen der Routine mit Quarantäne-Benachrichtigungen viele Ämter vorbeugende Aufgaben der Pandemiebekämpfung nicht mehr wahrnehmen könnten - etwa die Identifikation großer Corona-Ausbrüche oder von Infektionsketten. Dies zu beheben, sei der Grund für die Änderungen, sagte Lauterbach. „Hier geht es einzig und allein darum, die total überlasteten Gesundheitsämter so neu zu strukturieren, dass sie die Arbeit machen können, die jetzt am wichtigsten ist.“

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag darauf verständigt, dass Infizierte und Kontaktpersonen ab dem 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne müssen. Infizierten soll künftig noch „dringend empfohlen“ werden, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden. Für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts fällt weg. Strengere Vorgaben sollen für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben - mit weiter nötiger Anordnung und erforderlichem Negativtest am Ende.

(dpa)