Fünf Eilverfahren am OVG Klagen gegen 2G im Freizeitbereich

Münster · Mehrere Bürger haben am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Klage gegen die 2G-Regelung im Freizeitbereich eingelegt. Fünf Eilverfahren liegen aktuell vor.

Am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) sind wegen der verschärften Corona-Regeln weitere Klagen von Privatpersonen eingegangen.

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Am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) sind wegen der verschärften Corona-Regeln in der vierten Welle weitere Klagen von Privatpersonen eingegangen. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin liegen fünf Eilverfahren gegen die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) im Freizeitbereich vor.

Dabei geht es um den Zugang zum Sport, einem Tierpark oder der Gastronomie. Wann darüber entschieden wird, ist derzeit offen.

Neben den Eilverfahren haben zusätzlich noch zehn Privatpersonen in Hauptsacheverfahren Klagen gegen die Regel, wonach Ungeimpfte keinen Zugang haben, in Münster eingereicht.

In der kommenden Woche will das OVG ein Eilverfahren der Kaufhauskette Woolworth entscheiden. Das Unternehmen klagt gegen die 2G-Regel im Einzelhandel im bevölkerungsreichsten Bundesland. Ausgenommen von der Regel sind Läden des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hatte am Dienstag die Regeln für das Bundesland nach einer Klage von Woolworth für rechtmäßig erklärt.

Noch nicht entschieden sind drei Eilverfahren von Clubbetreibern aus NRW, die sich gegen die generelle Untersagung ihrer Betriebe wehren.

(dpa/lnw)