Ältestenrat sieht keine Gefahr, dass die Ratsbeschlüsse anfechtbar sind Geringes Risiko: Ratssitzungen werden nicht wiederholt
Wuppertal · Neuer Rechtsdezernent sieht keinen Grund, dass das Gremium erneut tagt, um bereits beschlossene Maßnahmen noch einmal zu bestätigen.
In der Posse um Einladungen zu drei Ratssitzungen ist am Donnerstag zumindest vorläufig das letzte Kapitel geschrieben worden. Nach Informationen der Westdeutschen Zeitung hat sich der Ältestenrat des Stadtrates mit der Frage beschäftigt, ob Entscheidungen des Rates angreifbar sein könnten, weil in den Einladungen zu den betreffenden Zusammenkünften die Adresse der Stadthalle nicht komplett angegeben worden war. Dort hatte als Veranstaltungsort nur Stadthalle, Großer Saal, gestanden. Die vollständige Anschrift mit Johannisberg 40 fehlte.
Das rief den Leiter des Rechtsamtes auf den Plan. Er warnte Oberbürgermeister Andreas Mucke (SPD) davor, dass Beschlüsse des Gremiums rechtlich angreifbar sein könnten, wenn die Form nicht gewahrt worden sei. Der Amtsleiter verlangte von Mucke eine schriftliche Erklärung darüber, dass der Oberbürgermeister ausdrücklich die Verantwortung übernehme und den Rechtsamtsleiter sowie dessen Mitarbeiter gleichzeitig entlaste. Diesen Schrieb soll er bisher allerdings nicht bekommen haben.
Den wird er vermutlich auch nicht mehr brauchen. Denn jetzt hat der Ältestenrat beschlossen, dass es bei den Entscheidungen des Rates bleibt und es keine Wiederholungen geben wird. Demnach ist der neue Rechtsdezernent der Stadt, Arno Minas, in seiner Bewertung der Angelegenheit zu dem Schluss gekommen, dass nur ein geringes Risiko besteht, dass Beschlüsse rechtlich angefochten werden. Bisher hat in der Tat auch nur die Bürgerinitiative gegen die Nutzung eines Baugebietes am August-Jung-Weg in Katernberg angekündigt, die vermeintliche Gunst der Stunde nutzen zu wollen. Ihr Hauptgeschütz ist allerdings eine Normenkontrollklage.
Gegen andere wichtige Entscheidungen der beiden kritisierten Treffen in der Stadthalle gibt es bisher keine Einwände. Dabei ist im Mai unter anderem beschlossen worden, die Kleine Höhe nicht mit einer forensischen Klinik zu bebauen.
Was der Beschluss des Ältestenrates für die Zusammenarbeit des Oberbürgermeisters mit dem Leiter des Rechtsamtes bedeutet, ist unterdessen noch völlig unklar. Darüber befindet das Gremium nicht, das aus Vertretern der Parteien mit Fraktionsstatus besteht.
Der Amtsleiter und sein oberster Vorgesetzter im Rathaus waren vor einigen Monaten schon einmal aneinandergeraten. Damals ging es um ein Gutachten, das dem Stadtrat sagen sollte, ob er die Klage gegen ein in Remscheid geplantes Outlet-Center zurückziehen kann, ohne der Stadt Wuppertal zu schaden. Während das Gutachten dem Rat in seiner Urfassung grünes Licht gegeben haben soll, werfen Kritiker dem Rechtsamtsleiter vor, die Aussage des Werkes mit seinen Anmerkungen ins genaue Gegenteil verkehrt zu haben. Das Ergebnis davon war ein heftiger Streit mit Remscheid und eine Blamage des Stadtrates. Der Zwist mit der Nachbarstadt ist in der Zwischenzeit beigelegt worden. Der Streit in der Wuppertaler Stadtverwaltung schwelt hingegen weiter. Beobachter fragen sich, wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit des Oberbürgermeisters mit dem Amtsleiter überhaupt noch möglich sein soll. Der Oberbürgermeister selbst hat sich am Donnerstag auf Anfrage der Westdeutschen Zeitung zu diesem Thema nicht geäußert. Was das Schweigen für den Amtsleiter bedeutet, ist ungewiss.