Grundsteuer Steuerberater übt heftige Kritik
SOLINGEN/DÜSSELDORF · „Diese Aussage ist Manipulation nach der Devise ,Haltet jetzt mal schön die Füße still‘. Und das ist Machtmissbrauch nach dem Motto ,Wir haben hier das Sagen´‘“ Frank Hartmann ist zornig darauf, wie die Finanzbehörden in NRW in Sachen Grundsteuer mit den Steuerzahlern umgehen.
Der Solinger Steuerberater bezieht sich auf unseren Artikel vom Mittwoch. Darin hatten wir über die Forderung von Steuergewerkschaft, Bund der Steuerzahler, Steuerberaterverband und dem Hauseigentümerverband berichtet. Die Forderung an Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), anzuordnen, dass alle Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig ergehen sollten. Dann müsste nicht jeder Einzelne Einspruch gegen den Bescheid einlegen, um seine Rechte für den Fall zu wahren, dass die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer verfassungswidrig sein sollte.
Unsere Frage, wie das Finanzministerium denn auf diese Forderung reagiere, beantwortete die Oberfinanzdirektion Münster. Nein, eine Vorläufigstellung sei rechtlich nicht möglich, hieß es von dort. Im Übrigen teilte die Sprecherin mit: „Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.“
Wer abwartet, steht später auf verlorenem Posten
Das bringt Steuerberater Frank Hartmann in Wallung. Er sagt: „Diese Aussage suggeriert, dass ich mich jetzt nicht kümmern muss. Und das ist ein Trugschluss, denn der jetzige Feststellungsbescheid zum Grundsteuerwert und derjenige zum Grundsteuermessbetrag sind beide sogenannte Grundlagenbescheide. Das bedeutet, dass ich - sofern ich nicht einverstanden bin - gegen diese Grundlagenbescheide Einspruch einlegen muss. Tue ich das erst später (wenn ich die Höhe der von mir zu zahlenden Grundsteuer kenne) und wehre mich dann gegen den Grundsteuerbescheid, dann stehe ich auf verlorenem Posten.“
Vor diesem Hintergrund scheint es nicht überraschend, dass viele Steuerpflichtige gegen den Bescheid erst einmal Einspruch einlegen. Mit den befürchteten Folgen, dass sowohl Finanzämter als auch Steuerberater in ihrer Arbeit lahmgelegt werden, weil sie sich mit Tausenden Einsprüchen beschäftigen müssen. Einsprüche, die die Betroffenen nur deshalb einlegen, um nicht ihre Rechte zu verlieren. Eine Mehrarbeit, die sich durch Vorläufigstellung der Bescheide vermeiden ließe.