Steuern in Dormagen Ärger über geänderte Grundbesitzabgaben

Dormagen · Am Wochenende flatterten die ersten Änderungsbescheide für die Grundsteuer B in die Briefkästen der Dormagener Immobilienbesitzer. Das hat vielen die Laune verdorben. Die Gründe dafür.

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer tritt rückwirkend in Kraft.

Foto: Andrea LemkeA

Eigentlich war es keine Überraschung, dass die Grundsteuer A, B und auch die Gewerbesteuer steigen. Denn die Stadt hat die Änderungssatzung vom 3. April dieses Jahres öffentlich gemacht. Aber jetzt schwarz auf weiß zu sehen, was es am Ende wirklich kostet, hat dann doch einige überrascht.

Wenn man die Posts auf in den Sozialen Medien verfolgt, dann ist vor allem vielen die Tatsache, dass diese Steuer rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöht wurde und somit Nachzahlungen zu leisten sind, ein Dorn im Auge. Die Reaktionen reichten von Unverständnis bis hin zu kleinen Shitstorms und natürlich kam in diesem Zusammenhang der Dienstwagen des Bürgermeisters Erik Lierenfeld mit aufs Tapet. „Dormagen hat Schulden ohne Ende und der Bürgermeister Lierenfeld leistet sich den teuersten Dienstwagen im Kreis“, hieß es nicht nur einmal. Aber auch gegen die SPD Dormagen, die seinerzeit mit den Grünen gegen die Stimmen der Opposition (unter anderem CDU, FDP oder Zentrum) die Erhöhung durchgedrückt hatte, wurde gewettert. Und auch die Verwaltung bekam ihr Fett weg: „Typisch Verwaltung, nicht sparen, kein Geld, aber Steuern und Abgaben erhöhen.“

Die Stadtverwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, die Sätze der Grundsteuer B (von 435 auf 595 Punkte) und der Gewerbesteuer (von 450 auf 500 Punkte) zu erhöhen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hatte in einer Stellungnahme die Pläne zur Erhöhung der Gewerbesteuer in Dormagen kritisiert mit der Begründung, dass die Preissteigerungen – insbesondere im Energiebereich –  den Unternehmen zusetzen. Doch wenn Kommunen in eine finanziell schwierige Situation geraten, gibt es in der Regel nur zwei Wege: Reduzierung von Ausgabepositionen und Erhöhung von Einnahmen. Die Diskussion über die Gewerbesteuererhöhung hatte viel Raum eingenommen, dabei haben offensichtlich einige Dormagener die ebenfalls beschlossene Erhöhung der Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und B (für Grundstücke) aus den Augen verloren oder einfach nicht mehr daran gedacht. Bis zum Wochenende. Jetzt haben es die Dormagener schwarz auf weiß.

Wie sich der neue Hebesatz und auch der neue Grundsteuermessbetrag auswirken, zeigt ein konkretes Beispiel, das der Redaktion vorliegt. Bei dem Beispiel handelt es sich um ein Einfamilienhaus, für das ursprünglich, also nach der alten Satzung, der „Messbetrag von 91,72 Euro x Hebesatz 435 v.H.“ eine Grundsteuer B in Höhe von 398,98 Euro ergibt. Nach der neuen Berechnung mit einem Hebesatz von 595 v.H. erhöht sich diese auf 545,73 Euro. Das sind 144,75 Euro mehr und belastet den Haushalt monatlich mit 12,06 Euro zusätzlich. Einige Dormagener Bürger befürchten, dass durch die Reform der Grundsteuer, deren neue Messbeträge ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sind, ihre Grundbesitzabgaben noch teurer werden könnten. Für das oben genannte Beispiel eines Einfamilienhauses bedeutet dies ab dem 1. Januar 2025, dass ein Messbetrag in Höhe von 79,05 Euro zugrunde liegt (auch dieser Bescheid liegt der Redaktion vor). Das sind 12,67 Euro weniger als bisher. Das bedeutet: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Grundsteuer B mit dem neuen Hebesatz der Stadt Dormagen 470,35 Euro (79,05 Euro mal neuer Hebesatz 595 v.H.).