Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht Ebay-Betrug – statt eines Urteils gab es Querelen vor Gericht
Haan/Wuppertal · Ein Familienvater (49) aus Haan steht wegen gewerbsmäßigen Betrugs bei Ebay vor Gericht. Statt eines Urteils gab es nun einen Befangenheitsantrag.
Wegen gewerbsmäßigen Betruges am Wuppertaler Landgericht auf der Anklagebank: ein Familienvater (49). Das Amtsgericht hatte den Haaner bereits zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Ebay-Betrügereien hat der Mann schon beim Amtsgericht nicht bestritten. Kaffeemühle, EBook-Reader, Legosteine: All das hatte der Angeklagte bei Ebay oder Facebook angeboten. Die Sachen wurden verkauft, von den Käufern bezahlt - und dann nicht verschickt. In der Berufungsverhandlung sollte es nun darum gehen, aus den zwei Jahren und drei Monaten Haft eine bewährungsfähige Strafe zu machen. So etwas nennt man „Beschränkung auf die Rechtsfolgen“, Zeugen müssen nicht mehr gehört werden, es hätte also ein kurzer Prozess werden können.
Stattdessen gibt es nun am Ende einer turbulenten Verhandlung mit mehreren Unterbrechungen einen Befangenheitsantrag gegen die Berufungsrichterin. Die sei, so der Vorwurf des Verteidigers, gegenüber dem Angeklagten voreingenommen. Seine Prozessakte sei nicht vollständig, ihm seien Schriftwechsel vorenthalten worden und all das werde nun gegen seinen Mandanten vorgebracht. „Der Mann wird hier regelrecht vorgeführt“, rügte der Anwalt des Angeklagten die Richterin. Nun muss erst einmal über den Befangenheitsantrag entschieden werden, bevor es ein Urteil geben kann.
Die Sache selbst geriet im Schatten der Querelen nahezu in den Hintergrund. Der 49-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft, zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung.
Zur Wahrheit gehört aber auch das: Seit der letzten Betrugstat im Januar 2023 ist nichts mehr vorgefallen. Der Angeklagte hat einen Lkw-Führerschein gemacht und in dem Job gearbeitet. Weil er 250 Stunden im Monat für 2200 Euro netto unterwegs gewesen sei, habe er bei dem Haaner Transportunternehmen gekündigt. Ein neuer Job ist in Sichtweite, der Arbeitsvertrag wird in ein paar Tagen unterschrieben. Die Opfer seines Ebay-Betrugs werde er zum Jahresende entschädigen, da werde ihm eine Erbschaft ausgezahlt. Es gibt sie also, die für eine erfolgreiche Berufung so wichtige positive Sozialprognose.
Und dann ging es doch wieder darum, warum er in drei Jahren nur acht Mal bei der Bewährungshilfe gewesen sei. Und warum er einen Job in einem Krematorium nicht angetreten habe. Dass die Richterin aus Unterlagen vorlas, die er noch nicht mal habe: Das hatte dem Verteidiger nicht gefallen. Nun wird’s also weitergehen in der Sache, mit dieser Richterin oder mit einer anderen Kammer. Zuvor muss über den Befangenheitsantrag entschieden werden.