Konzept steht Gründerwettbewerb soll die City beleben

Haan · Die städtische Wirtschaftsförderung hat jetzt ein Konzept für einen solchen Wettbewerb vorgestellt. Er soll dem Leerstand entgegenwirken.

Gründer-Ideen sollen helfen, den Leerstand in der Haaner Innenstadt aufzuhalten beziehungsweise einen Gegenpol setzen. Dazu soll es einen Wettbewerb geben.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Der Wunsch bestand schon länger, doch jetzt wird die Umsetzung immer konkreter. Nachdem der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus bereits im Juni dieses Jahres die Stadt beauftragt hatte, einen sogenannten Gründerwettbewerb durchzuführen, hat die städtische Wirtschaftsförderung nun ein Konzept erstellt und den Ausschussmitgliedern präsentiert. Es sei mit verschiedenen Partnern wie etwa der Industrie- und Handelskammer, dem Handelsverband und dem Startercenter besprochen und abgestimmt, hieß es im Vorfeld der Präsentation, die rundum positiv aufgenommen wurde.

Das sieht das Konzept im einzelnen vor:

Wer darf sich bewerben?

Start-ups, Neugründungen, Unternehmenserweiterungen mit neuen, kreativen und nachhaltigen Ideen. Das eingereichte Konzept soll der Stadt zufolge einen Mehrwert für die Innenstadt im Bereich Einzelhandel, Kreativwirtschaft und Handwerk mit angeschlossenem Verkauf (etwa Gläserne Manufakturen) bieten. Allerdings: Das Konzept darf es noch nicht auf Haaner Stadtgebiet geben, es sei denn, es zeichnet sich den vergleichbaren Konzepten gegenüber durch ein bedeutendes Alleinstellungsmerkmal aus. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Bewerber und zwar sowohl natürliche Personen als auch Personen- und Kapitalgesellschaften. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Geschäftskonzepte, die bereits vor der Bewerbungsphase umgesetzt wurden, das heißt, die wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit darf noch nicht begonnen worden sein. Filialisten sind ebenfalls ausgeschlossen.

Wo muss sich der Gewinner ansiedeln?

Der Gewinner oder die Gewinnerin muss ein Ladenlokal in der Haaner Innenstadt im Bereich Schiller-, Dieker-, Mittel-, Kaiserstraße (beidseitig) oder auf der Bahnstraße in Gruiten beziehen. Durch die Festlegung eines Bereichs und nicht die Auswahl eines bestimmten Ladenlokals will die Stadt verschiedene Konzeptideen ansprechen. So kann sich der Bewerber flexibler das passende Ladenlokal aussuchen und keine Bewerbung scheitert, weil das vorgegeben Ladenlokal nicht für die Konzeptidee passt.

Was gibt es zu gewinnen?

1500 Euro, die für Einrichtung, Werbekosten und Beratungsleistungen ausgegeben werden dürfen. Die Digital Coaches des Handelsverbandes begleiten den Gewinner und unterstützen bei digitalen Projekten. Für die Finanzierung des Gewinns sollen keine städtischen Mittel ausgegeben werden. In Haan ansässige Banken seien gefragt worden, hätten aber abgelehnt, heißt es aus dem Rathaus. Derzeit prüfe die Sparkasse Möglichkeiten der Finanzierung.

Was muss eingereicht werden?

Eine Geschäftsidee im Einzelhandel, in der Kreativwirtschaft oder im Handwerk mit angeschlossenem Verkauf, schlüssigem und vollständigem Businessplan und Bewerbungsbogen. Die Wirtschaftsförderung prüft zudem eine Bonitätsauskunft der Creditreform. Der Gewinner muss sich außerdem dazu bereit erklären, dass im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit über ihn und sein Vorhaben berichtet wird.

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Der Zeitraum der Veröffentlichung des Wettbewerbs erstreckt sich bis Januar kommenden Jahres. Die Laufzeit der Bewerbungsfrist beträgt etwa zwei bis drei Monate. Jurysitzung und Auswahl sind für April 2025 vorgesehen.

Gibt es Hilfestellungen während der Bewerbungsfrist?

Die städtische Wirtschaftsförderung gibt Auskunft über freie Ladenlokale in den Gebieten und vermittelt zwischen Eigentümer und Interessenten, wenn der Wettbewerber ein passendes Ladenlokal gefunden hat.

Wer sitzt in der Jury?

Neben der IHK sind das Vertreter des Handelsverbandes, der Sparkasse Haan, der Werbegemeinschaft Gruiten, der Aktionsgemeinschaft „Wir für Haan“, Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin des Amtes für Stadtplanung und Vermessung. Die städtische Wirtschaftsförderung sitzt ebenfalls in der Jury, ist aber nicht stimmberechtigt.

Was passiert nach dem Wettbewerb?

Die städtische Wirtschaftsförderung wird die Erfahrungen aus der ersten Umsetzung des Gründerwettbewerbs anschließend auswerten und daraus die zukünftigen Planungen ableiten.

Gibt es Fördermittel?

Momentan ist der Stadt kein Fördertopf bekannt, über den ein Gründerwettbewerb finanziert werden könnte. Das Amt für Stadtplanung und Vermessung prüft, ob die Ausrichtung eines Gründerwettbewerbs in die Fortschreibung des Innenstadt-Entwicklungskonzeptes aufgenommen werden kann. Dies würde dann aber erst bei einer Wiederholung des Gründerwettbewerbs genutzt werden können.