Für Kita und OGS Politik blockiert höhere Elternbeiträge

Haan · Die Stadtverwaltung zog jetzt eine entsprechende Beschlussvorlage zurück. Ihr entgehen nach eigenen Angaben damit rund 178.000 Euro. Drohen jetzt Einschnitte bei der Qualität?

 Der Rechtsanspruch auf einen Platz im sogenannten Offenen Ganztag (OGS) für Kinder im Grundschulalter soll ab August 2026 gelten.

Der Rechtsanspruch auf einen Platz im sogenannten Offenen Ganztag (OGS) für Kinder im Grundschulalter soll ab August 2026 gelten.

Foto: dpa/David Young

Im Bildungs- und Sportausschuss war die Beschlussvorlage einstimmig durchgefallen – im Jugendhilfeausschuss zog Haans städtische Erste Beigeordnete Annette Herz sie jetzt sogar zurück: Die Stadt Haan wird auf ihre geplanten Beitragserhöhungen für Eltern in Kitas und offenen Ganztagsschulen verzichten. Ihr entgehen nach eigenen Angaben damit rund 178 000 Euro. Und Herz machte deutlich, dass dieser Verzicht unter Umständen zulasten der Qualität in den Einrichtungen gehen könne.

Großen Ärger verursacht in diesem Zusammenhang einmal mehr das Land NRW. Das lasse die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 finanziell leider weitgehend im Regen stehen, kritisiert die Stadt.

Der Bund hatte den Rechtsanspruch mit einer Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Darin heißt es unter anderem: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder im schulpflichtigen Alter in Tageseinrichtungen vorzuhalten, wenn anspruchserfüllende Angebote in Ganztagsschulen nicht zur Verfügung stehen.“

Die Bedarfsquote in Haan
ist bereits hoch

Um den Rechtsanspruch zu erfüllen und gleichzeitig die finanziellen Belastungen im Auge zu behalten, bleibe realistisch nur die Möglichkeit, die OGS-Plätze bedarfsgerecht auszubauen, betont Annette Herz. Da die Stadt Haan bereits eine hohe Bedarfsquote vorhalte (aktuell für alle Standorte durchschnittlich 77 Prozent ohne das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule), das Land bei seiner eigenen Haushaltsplanung „nur“ von 80 Prozent Betreuungsbedarf in einer OGS ausgehe und weitere Plätze in der Haushaltsplanung der Stadt vorgesehen sind, sei Haan nach heutiger Einschätzung gut aufgestellt.

Das Land NRW entziehe sich allerdings seiner Verantwortung, indem unter der Überschrift „Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung“ auf verbindliche Standards bewusst verzichtet werde, um die Konnexität gezielt zu umgehen. Daher sei es der Stadt Haan nur möglich, einen Teil der Empfehlung umzusetzen, und zwar eine 40-prozentige Freistellung der OGS-Leitungen an allen fünf Standorten, und dies auch nur, wenn eine Refinanzierung durch die Erhöhung der Elternbeiträge erfolge. Auf diese Weise, so argumentierte die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage, sei zumindest ein erster Einstieg in eine perspektivisch volle Freistellung der OGS-Leitungen möglich.

Annette Herz ist sich immer noch sicher: „Der Vorschlag der Verwaltung bedeutet einen weiteren guten und wichtigen Schritt, die Qualität in der OGS zu stärken auch in dem Wissen, dass die Stadt Haan als Schulträger im Vergleich zu anderen Kommunen bereits seit Jahren ein sehr hohes Niveau hält.“ Das sei nicht zuletzt auch an den Belegungszahlen in den Haaner Schulen erkennbar.

Die städtischen Schulen haben sich bereits vor vielen Jahren für den rhythmisierten Ganztag entschieden und sind hier Vorreiter. Michael Jans, Leiter der Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan, der auch als Berater im Ganztag auf Schulamtsebene tätig ist, darf die OGS-Arbeit an den Haaner Schulen und das Modell der Rhythmisierung inzwischen in vielen Schulgemeinden als leuchtendes Beispiel vorstellen.

Die Qualtiät der Betreuung soll über Beiträge gesichert werden

„Um diesen Standard in den finanziell herausfordernden Zeiten halten und ausbauen und den Haaner Eltern ein stabiles und qualitativ hochwertiges Angebot bieten zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar erforderlich, auch die Eltern durch eine Erhöhung der Elternbeiträge zu beteiligen“, hatte Herz argumentiert – das geschehe natürlich unter Berücksichtigung sozial ausgewogener Aspekte. Wenn die Elternbeiträge allerdings nicht wie vorgeschlagen angehoben würden, werde die Stadt Haan die Erhöhung der Qualitätsstandards wegen der zunehmend problematischen Haushaltslage finanziell nicht stemmen können.

Gerade die Verknüpfung der Beitragserhöhung mit den Qualitätsstandards war den Politikern im Fachausschuss jedoch sauer aufgestoßen. Meike Lukat (WLH) begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass 2024 ja noch nicht nicht darüber entschieden werden müsse, „wie wir ab dem 1. August 2026 etwas finanzieren“. Stattdessen sollten alle gemeinsam Druck auf die Landesregierung ausüben, „damit diese die Kommunen endlich finanziell entlastet“.