Hagener Raserprozess muss neu aufgerollt werden

Hagen (dpa) - Der Prozess um einen schweren Raserunfall in Hagen, bei dem ein sechsjähriger Junge lebensgefährlich verletzt worden war, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß für die beiden verurteilten Autofahrer aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen.

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Das Landgericht habe bei der Strafzumessung das Mitverschulden des jeweils anderen Angeklagten und die mögliche Mitschuld einer kurz vor dem Unfall aus einer Parkbucht fahrenden Frau nicht strafmildernd berücksichtigt, rügte der Bundesgerichtshof.

Die Hagener Richter hatten den einen Angeklagten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, der andere erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die er absitzen soll. Den Vorwurf, die beiden Männer hätten sich ein Autorennen geliefert, hatte die Staatsanwaltschaft im Prozess fallen gelassen. „Westfalenpost“ und „WAZ“ hatten zuerst über die BGH-Entscheidung berichtet.

Die beiden Männer waren im Mai 2016 mit mindestens Tempo 80 durch Hagen gefahren, obwohl an der Unfallstelle nur 50 Stundenkilometer erlaubt sind. Bei einem hektischen Lenkmanöver war eines der Fahrzeuge in den Gegenverkehr geraten und mit zwei weiteren Autos zusammengestoßen. In einem der Wagen saß der lebensgefährlich verletzte Junge.