Düsseldorf Wehrhahn-Prozess geht nach Freilassung des Angeklagten weiter

Nach 25 Verhandlungstagen hatte das Landgericht im Wehrhahn-Prozess vor knapp drei Wochen die Freilassung des Angeklagten angeordnet. Nun wird das Verfahren um den Bombenanschlag erstmals seit der Entscheidung wieder fortgesetzt.

Der Angeklagte im Wehrhahn-Prozess.

Der Angeklagte im Wehrhahn-Prozess.

Foto: si

Düsseldorf. Der sogenannte Wehrhahn-Prozess wird am Dienstag (10.30 Uhr) erstmals nach der Freilassung des Angeklagten fortgesetzt. Eine Aussprache über die Entscheidung des Gerichts sei aber nicht geplant, erklärte das Düsseldorfer Landgericht. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung Beschwerde eingelegt, über die nun das Düsseldorfer Oberlandesgericht entscheiden muss.

Das Landgericht hatte den mutmaßlichen rechtsradikalen Bombenleger nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Der Beschluss gilt als Vorentscheidung: Der Angeklagte kann nun auf einen Freispruch hoffen.

Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen jüdischen Glaubens. Die Staatsanwaltschaft hatte den 51-Jährigen wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat. dpa