Bizarre Aussagen im Wehrhahn-Prozess

Ein Mann namens „Bratwurst“ soll den Bombenanschlag bestätigt haben.

Der Angeklagte wird in den Saal des Landgerichts. Archivbild.

Foto: Federico Gambarini

Eine bizarre Geschichte berichtete gestern eine Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten im Prozess um den Bombenanschlag Am Wehrhahn vor dem Landgericht. Eine Ex-Freundin von Ralf S. erzählt, Ralf S. habe sie so massiv unter Druck gesetzt, dass sie ihr Kind verloren hat. Außerdem ging es um einen Verdächtigen mit dem Spitznamen „Bratwurst“.

Bei dem Anschlag vor 18 Jahren waren zehn überwiegend jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

Wie die heute 31-Jährige berichtete, hatte sie Ralf S. als Dreizehnjährige kennen gelernt — über ihren Vater, denn die beiden Männer waren gemeinsam im Manta-Club. Ab 1999 war das Paar etwa fünf Jahre lang zusammen. Gegen Ende der Beziehung kam es zu einem tragischen Vorfall. Als die junge Frau schwanger war, soll der Angeklagte sie psychisch massiv unter Druck gesetzt haben. So massiv, dass sie ihr Baby verlor.

Von dem brutalen Anschlag will die 31-Jährige allerdings überhaupt nichts mitbekommen haben. Sie interessiere sich nicht für Medien. Angeblich sprach das Paar auch nicht darüber. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters erklärte die junge Frau, dass ihr Ex-Freund schweißen konnte. Er habe „ständig unter dem Auto gelegen“. Ralf S. hatte das immer wieder bestritten. Um die Bombe zu bauen, waren aber Grundkenntnisse im Schweißen erforderlich. Außerdem bestätigte die Zeugin, dass der Angeklagte sich mehrfach ausländerfeindlich geäußert haben soll.

Vorher sagte der Mitarbeiter einer Security-Firma aus. Der hat einen mysteriösen Bekannten namens „Bratwurst“. Nachdem die beiden abends reichlich Alkohol getrunken hatten, soll der Mann gestanden haben, für den Bombenanschlag verantwortlich zu sein.

Der Wachmann hielt das aber für unwahrscheinlich, weil „Bratwurst“ an dem Abend auch noch behauptete, dass Adolf Hitler in seinem Keller wohnt. Für die Staatsanwaltschaft hatte die Aussage keinerlei Relevanz. Der Prozess wird fortgesetzt.