40-Jähriger half Russin bei der Geldwäsche
Krefeld. Ein 40-jähriger Kempener ist am Dienstag vom Amtsgericht Krefeld wegen Geldwäsche zu einer Gefängnisstrafe von einem halben Jahr verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Richter blieb damit einen Monat unter dem Antrag der Staatsanwältin.
Der Angehörige der Drogenszene am Theaterplatz hatte zugegeben, im Juni 2011 einer ihm unbekannten Russin sein Konto bei der Postbank für 33 Überweisungen mit einem Gesamtbetrag von 26 550 Euro zur Verfügung gestellt zu haben — angeblich für einen Autokauf. Im Beisein der Russin hob er das Geld in unterschiedlichen Teilbeträgen in vier Filialen der Bank in Krefeld ab und händigte es ihr aus. Als Gegenleistung will er lediglich einige Flaschen Bier erhalten haben.
Dass es sich bei dem Geld um die Beute aus einem Computerbetrug gehandelt haben soll, sei ihm nicht bekannt gewesen, so der Angeklagte. Allerdings sei ihm die Sache schon komisch vorgekommen, antwortete er auf Befragen des Richters. Vertraut habe er der Russin, nachdem sie ihm ihren Pass gezeigt und anschließend mit ihrer Mutter wegen der Überweisungen telefoniert habe.
Diese Gutgläubigkeit sei leichtfertig gewesen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Positiv wertete er das Geständnis und den geringen Vorteil, den der Angeklagte davon hatte. Erschwerend kam allerdings eine Liste an Vorstrafen hinzu. wop