Diebin: „Hatte nur vergessen, zu bezahlen“
Sechs Monate auf Bewährung für eine 65-Jährige.
Krefeld. Als der Kaufhausdetektiv die 65-Jährige ansprach, machte sie sich aus dem Staub. Der Detektiv wollte die Diebin festhalten, die wehrte sich jedoch und zerkratze mit ihren Fingernägeln einen Arm des Mannes. Nun musste sich die Krefelderin vor dem Amtsgericht verantworten. Sie räumte ein, den Detektiv verletzt zu haben. Die bisher nicht vorbestrafte Angeklagte hatte eine Schere im Wert von 18,95 Euro aus der Verpackung genommen und in ihre Tasche gesteckt.
„Ich bin in Panik geraten“, sagte die sichtlich um Fassung ringende Angeklagte und schilderte sie habe sich in einem psychologischen Ausnahmezustand befunden und einfach nur „vergessen, zu bezahlen“. Der Staatsanwalt folgte ihren Aussagen nur teilweise: „Ich glaube nicht, dass sie vergessen haben zu bezahlen.“ Er forderte sieben Monate Freiheitsentzug auf Bewährung. Die Verteidigerin räumte ein, dass sich ihre Mandantin nicht normal verhalten hätte. Sie plädierte auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.
Das Gericht sah es ebenso. Wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung gab es sechs Monate auf Bewährung für die Diebin. „Sie hätten die Schere auch bezahlen können, als der Detektiv sie angesprochen hat“, hielt die Richterin der Angeklagten ihr Verhalten vor.