Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr Einkaufswagen aufs Gleis geschoben

Krefeld · Dem Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr im Krefelder Hauptbahnhof einen Einkaufswagen vor einen einfahrenden Zug geworfen zu haben. Jetzt wird die Frage nach der Schuldfähigkeit gestellt.

Ein Gutachter soll klären, ob der Angeklagte schuldfähig ist.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Eigentlich sollte am Donnerstagmorgen vor dem Schöffengericht ein Verfahren gegen einen 58-jährigen Krefelder wegen Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs in Tateinheit mit Sachbeschädigung beginnen. Allerdings wurde das Verfahren nur kurz aufgerufen und war schon kurz danach wieder zu Ende. Denn es ist nicht klar, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Ein psychiatrischer Gutachter soll nun klären, ob der Mann krankheitsbedingt überhaupt das Unrecht seiner Taten einsehen konnte.

Dem Mann wird vorgeworfen, dass er am 9. Juni des vergangenen Jahres um kurz vor 6 Uhr morgens im Hauptbahnhof einen Einkaufswagen auf das Gleis 1 geschoben hatte, während eine Regionalbahn einfuhr. Der einfahrende Zug habe noch eine Bremsung eingeleitet, kam aber nicht mehr rechtzeitig zum Stehen. Der Einkaufswagen habe sich im Drehgestell des Zuges verhakt. 80 Reisende mussten ihn nach den Angaben der Bundespolizei verlassen. Verletzt wurde aber niemand. Die Polizei hatte den Mann festgenommen und festgestellt, dass er einen Atemalkoholwert von 0,5 Promille hatte.

Das Verfahren wurde vorerst ausgesetzt. Ein neuer Termin soll bestimmt werden, nachdem sich der Gutachter geäußert hat. Es könnte dabei auch an das Landgericht verwiesen werden, denn nur dort kann angeordnet werden, dass der Angeklagte in eine geschlossene Psychiatrie muss.