Ab 28. Dezember gibt es wieder Feuerwerkskörper
Krefeld. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist nach dem Sprengstoffgesetz an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. Dieses Jahr sind die Silvesterartikel demnach ab Freitag, 28. Dezember, erhältlich.
Ausnahme sind die Klasse I-Böller, die ganzjährig und auch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Klasse-II-Böller dürfen lediglich ganztägig am Silvester und Neujahrstag gezündet werden.
Dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern seine Tücken hat, erfahren jedes Jahr Notärzte, Krankenhäuser und Feuerwehren. Zum Neujahrstag 2012 gab es in Krefeld sogar einen unschönen Vorfall, bei dem Feuerwehrmänner bei der Löschung eines Brandes mit Böllern beworfen wurden.
Weil es jedes Jahr viele Verletzte in den Notaufnahmen gibt, haben Experten für Schadenverhütung wichtige Sicherheitstipps für den Umgang mit pyrotechnischen Artikeln zusammengestellt: Vor dem Zünden immer die Gebrauchsanleitung lesen, Raketen und Knaller gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen oder Angetrunkenen, Zünden nur im Freien und bei ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen oder Fahrzeugen, Feuerwerkskörper wegen der Splitterwirkung niemals bündeln oder in Dosen oder Flaschen zünden, angezündete Feuerwerkskörper sofort wegwerfen, bei Versagen nicht nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, Raketen nur senkrecht in die Luft abfeuern, aber nie bei starkem Wind oder Böen, niemals auf Personen zielen, keine Feuerwerkskörper selbst herstellen, Eimer mit Wasser oder Feuerlöscher bereit stellen.