Feuerwerk-Tipps: Was es im Umgang mit Raketen und Böllern zu beachten gibt

Immer wieder gibt es an Silvester schwere Verletzungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. An diese Tipps sollten Sie sich heute Abend halten.

Symbolbild.

Foto: Ole Spata

Düsseldorf. Das Düsseldorfer Ordnungsamt weist daraufhin, dass nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, „geknallt“ werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche.

Die Feuerwehr erinnert daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. „Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, Goldregen oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgehen können“, sagt Christian Schlich, stellvertretender Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr.

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Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Vom Silvesterabend 2016 bis zum nächsten Morgen mussten 186 Menschen (2015/2016: 200) vom Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus.

Damit alle Düsseldorfer friedlich und unbeschadet ins neue Jahr kommen, hat die Feuerwehr Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt:

1.) Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden. Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen. Vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.

2.) Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten. Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen. Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.

3.) Auch das Uniklinikum hat sich auf Silvester vorbereitet. Prof. Dr. Joachim Windolf, Direktor der Klinik für Unfall- und Handchirurgie: „Bei Verletzungen sollte man unverzüglich einen Spezialisten aufsuchen.“ An der Uniklinik sei man darauf vorbereitet, Notfälle zu jeder Zeit schnell versorgen zu können.