Audi im Gleisbett: Prozess gegen Fahrerin
Der Sportwagen war im März nachts auf den Schienen der Rheinbahn gelandet Die 25-Jährige am Steuer hatte angeblich damals mindestens 1,67 Promille im Blut.
Es war ein spektakulärer Unfall am 12. März diesen Jahres. Mit einem Audi TT war eine 25-Jährige nachts auf der Hofgartenrampe unterwegs. Unfreiwillig wurde das Auto kurz danach zum Schienenfahrzeug. Denn der Audi durchbrach eine Absperrung, landete im Gleisbett der Rheinbahn und fuhr noch rund 100 Meter weiter. Erst kurz vor dem U-Bahn-Tunnel kam das Fahrzeug schließlich zum Stehen. Wie durch ein Wunder überstand die junge Frau den Crash ebenso unverletzt wie die Beifahrerin. Anfang Januar hat der Unfall ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Dort muss sich die 25-Jährige wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verantworten.
Um 1.22 Uhr war Audi-Fahrerin auf der Oberkasseler Brücke unterwegs. Kurz nach der Haktestelle Tonhalle/ Ehrenhof verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei die Frau wegen ihres Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage gewesen, das Auto sicher zu beherrschen. Zum Zeitpunkt des Unfalls soll sie mindestens 1,67 Promille im Blut gehabt haben.
Der Wagen durchbrach die Fahrbahnbegrenzung und landete auf den Gleisen. Danach rollte er noch eine Strecke von etwa 100 Metern. Erst kurz vor der Tunneleinfahrt kam der Audi zum Stehen. Straßenbahnen waren zum Unfallzeitpunkt zum Glück nicht unterwegs.
Die Feuerwehr befreite zunächst die beiden jungen Frauen aus dem Wagen und übergab sie dem Rettungsdienst. Danach versuchte man zunächst vergeblich, den Audi von den Schienen zu bekommen. Das war aber nicht so einfach, denn der Pkw war im unteren Bereich erheblich beschädigt. Der Einsatzleiter entschied sich, einen Spezialkran anzufordern. In einer aufwendigen Bergungsaktion wurde das Fahrzeug von den Gleisen gehoben, rund drei Stunden dauerte der Einsatz. So lange konnte auch die Rheinbahn nicht fahren.
Nicht nur an dem Audi hatte die Frau erheblichen Schaden angerichtet. Rund 8000 Euro waren für die Reparaturen am Gleiskörper und an der Fahrbahnbegrenzung fällig. Wie die Staatsanwaltschaft feststellt, sei es außerdem reiner Zufall gewesen, dass es keine schweren Verletzungen gab. Darum sei die 25-Jährige „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Ihren Führerschein hatte die Frau schon unmittelbar nach dem Unfall abgeben müssen.
Die Angelegenheit hätte ohne Gerichtsverhandlung erledigt werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte für die 25-Jährige einen Strafbefehl über 900 Euro beantragt, der vom Amtsgericht auch so bestätigt wurde. Außerdem wurden der Führerschein entzogen und eine Sperre von zwölf Monaten ausgesprochen. Damit war die Frau aber nicht einverstanden und legte Einspruch ein. Darum kommt es am 10. Januar zum Prozess. Angesetzt ist zunächst nur ein Verhandlungstag.