Gericht Nach AfD-Klage: Droht Krefelds OB nun ein Redeverbot?

Krefeld · Nachdem Frank Meyer den Redebeitrag eines Ratsmitglieds als „Frechheit“ bezeichnete, folgte eine Klage. Nun ist am Verwaltungsgericht ein Urteil gefallen.

Die Klage war beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht worden.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer darf in seiner Funktion als Leiter von Ratssitzungen die Redebeiträge von Ratsmitgliedern nicht politisch bewerten. Das hat die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das auch für Krefeld zuständig ist, am Freitag entschieden und damit der Klage eines Ratsmitglieds der AfD-Fraktion im Stadtrat stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass der Oberbürgermeister zwar ein kommunalpolitisches Mandat habe und als Mitglied des Rates am politischen Diskurs teilnehmen könne, zudem als Hauptverwaltungsbeamter die Interessen der Stadtverwaltung im Rat vertrete, er im Fall der Anklage aber in seiner sitzungsleitenden Funktion als Ratsvorsitzender tätig war. „In dieser Funktion hat er sich jedweder Teilnahme am politischen Meinungskampf zu enthalten. Es steht ihm daher nicht zu, Kostenpflichtiger Inhalt den Redebeitrag des Ratsmitglieds als ,Frechheit‘ zu bezeichnen oder zu erklären, dass niemand mit dem Ratsmitglied oder seiner Fraktion Politik machen wollte“, heißt es vom Verwaltungsgericht.

Auslöser der „Frechheit“-Äußerung von Oberbürgermeister Frank Meyer in der Ratssitzung vom 7. Februar 2024, war der Redebeitrag des AfD-Fraktionsvorsitzenden Martin Vincentz zum Antrag „Krefeld schützt und braucht Menschen mit Migrationshintergrund“, den die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP, Freien Wählern sowie die Einzelvertreter von Die Partei, Wir Krefeld und Klimaliste in Folge des Potsdaner Treffens von Vertretern von AfD, Wirtschaftlern und Rechtsextremen gestellt hatten. Die entsprechende Sitzung war am Freitag auf dem Youtube-Kanal für die städtischen Ratssitzungen noch abrufbar.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

(gob)