Amtsgericht: Nebenbuhler mit Elektroschocker attackiert?
Zwei Männer sind vor dem Amtsgericht angeklagt, einem weiteren Mann aufgelauert zu haben, um ihn zu verprügeln.
Krefeld. Wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes müssen sich jetzt zwei 41 und 42 Jahre alte Krefelder vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Dabei sei es doch eher ein Eifersuchtsdrama als ein vorsätzlicher Überfall gewesen, so die bereits mehrfach vorbestraften Männer aus dem Krefelder Drogenmilieu angesichts der Vorwürfe. Laut Anklage jedoch sollen sie im Juni dieses Jahres in der Wohnung der Freundin des einen Angeklagten auf das spätere Opfer M. gestoßen sein. Der habe dort gemeinsam mit der Frau Heroin konsumiert.
Darauf habe sich der Freund der Frau auf M. gestürzt, ihm mit einem mitgeführten Elektroschockgerät Stromstöße gegen Bauch, Rücken und die Arme versetzt und ihn durch Faustschläge ins Gesicht verletzt. Als M. am Boden lag, habe der jüngere Angeklagte ein Messer gezogen und M. unter Vorhalt des Messers, zwei Handys, Beruhigungsmittel und eine Geldbörse mit rund 300 Euro Bargeld entwendet. Davon jedoch wollten beide Angeklagte nichts wissen. Der eine haben eben nur den anderen begleiten wollen, um zu sehen ob der Nebenbuhler in der Wohnung der Frau war.
Als sie den Mann tatsächlich sahen, habe das Opfer einen Faustschlag erhalten. Den Elektroschocker habe man nicht dabei gehabt, sondern in der Wohnung gefunden. Auf die Frage des Richters, wo das Opfer laut Attest die Strommarkierungen am Körper herhabe, äußerten sie sich nicht. Sie legten aber sehr wohl Wert auf ihre Aussage, dass sie das vorgefundene Heroin von M. sogleich die Toilette herunter gespült hätten. Schließlich habe man die Frau vor einem Rückfall schützen wollen.
Welche Aussagen in das Reich der Fantasie zu verbannen sind und was wirklich in der Wohnung geschah, dazu hätten das Opfer M. und die inzwischen ehemalige Freundin W. des einen Angeklagten aussagen sollen. Doch weder diese beiden noch ein weiterer Zeuge aus dem Umfeld der Tat erschienen vor Gericht. Der Richter ordnete für jeden ein Ordnungsgeld von 200 Euro oder ersatzweise Haft an und wird alle Zeugen zum nächsten Termin polizeilich vorführen lassen. Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt.